Das Mutterschutzgesetz wird reformiert – einen entsprechenden Beschluss dazu hat das Kabinett am 04.05.2016 verabschiedet
Ziel ist der Schutz von Schwangeren unter der Berücksichtigung neuer gesundheitswissenschaftlicher Erkenntnisse und gesellschaftlicher Entwicklungen. Außerdem werden erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen miteinbezogen.
Das Mutterschutzgesetz wurde 1952 in Deutschland eingeführt. Es regelt u. a. das Beschäftigungsverbot für Frauen in einem Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Weiterhin sind Vorschriften zum Kündigungsschutz für Schwangere und frischgebackene Mütter enthalten.
Diese Änderungen kommen auf Unternehmer zu
Das neue Mutterschutzgesetz tritt am 01.01.2017 in Kraft. Damit kommen wesentliche Änderungen auf Unternehmen zu:
Aktuelle Informationen zur Reform des Mutterschutzgesetzes sowie zu weiteren gesetzlichen Änderungen im Arbeitsrecht erhalten Sie bei der AKADEMIE HERKERT im Seminar Arbeitsrecht 2016 - Aktuelle Gesetzesänderungen 2016 und neueste Rechtsprechung.