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15.11.2023 | BAU & IMMOBILIEN

Der § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Weiterbildungsverpflichtungen für bestimmte Gewerbetreibende. In ihr ist festgelegt, dass Gewerbetreibende, die unter Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 fallen (Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter) sowie die unmittelbar bei dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden (angestellten) Personen, zur (stetige) Weiterbildung verpflichtet sind. Diese Weiterbildung muss in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren erfolgen. Wir haben uns für Sie die rechtliche Grundlage und die Anforderungen dieser Weiterbildungspflicht näher angesehen.

Weiterbildungspflicht nach GewO und MaBV

Inhaltsverzeichnis

  1. Ab wann gelten die 3 Jahre Weiterbildungsfrist?
  2. § 15 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
  3. Dokumentationspflicht
  4. Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
  5. Welche Weiterbildungsangebote können in Anspruch genommen werden?

Ab wann gelten die 3 Jahre Weiterbildungsfrist?

Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem entweder eine Gewerbe-Erlaubnis erteilt oder eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wurde. Für den Gewerbetreibenden ist es ausreichend, wenn der entsprechende Weiterbildungsnachweis durch eine „angemessene“ Zahl an leitenden Angestellten erbracht wird, die die Aufsicht über die Vermittlung oder Verwaltung inne haben und den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.

§ 15b MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

Der § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) befasst sich ebenfalls mit der Weiterbildungspflicht. Diese Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 34c Abs. 2a GewO, indem sie detailliertere Anforderungen an die Weiterbildung von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern stellt.

Die inhaltlichen Anforderungen derartiger Weiterbildungen umfassen je nach Berufsgruppe spezifische Themen (samt einer Auswahl an Unterpunkten – die vollständige Übersicht finden sie unter in der Anlage zu § 15b Absatz 1 der MaBV, einzusehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html):

Immobilienmakler

Wohnimmobilienverwalter

Kundenberatung:

  • Serviceerwartungen des Kunden
  • Kundengespräch
  • Kundenbetreuung

Grundlagen der Immobilienwirtschaft:

  • Lebenszyklus der Immobilie
  • Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
  • Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

Grundlagen des Maklergeschäfts:

  • Teilmärkte des Immobilienmarktes
  • Preisbildung am Immobilienmarkt
  • Wertermittlung

Rechtliche Grundlagen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Mietrecht

Rechtliche Grundlagen:

  • Maklervertragsrecht
  • Geldwäschegesetz
  • Grundbuchrecht

Kaufmännische Grundlagen:

  • Allgemeine kaufmännische Grundlagen
  • Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
  • Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

Wettbewerbsrecht:

  • Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
  • Unzulässige Werbung

Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten:

  • Pflichten des WEG-Verwalters
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Objektmanagement

Verbraucherschutz:

  • Grundlagen des Verbraucherschutzes
  • Schlichtungsstellen
  • Datenschutz

Verwaltung von Mietobjekten:

  • Bewirtschaftung von Mietobjekten
  • Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
  • Vermietung

Grundlagen Immobilien und Steuern:

  • Einkommensteuern
  • Gewerbesteuer
  • Spezielle Verkehrssteuern

Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung:

  • Baustoffe und Baustofftechnologie
  • Haustechnik
  • Versicherungspflichten

Grundlagen der Finanzierung:

  • Kostenerfassung
  • Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
  • Förderprogramme

Wettbewerbsrecht:

  • Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
  • Unzulässige Werbung
 

Verbraucherschutz:

  • Grundlagen des Verbraucherschutzes
  • Schlichtungsstellen
  • Datenschutz

 

Dokumentationspflicht

Die nach erfolgreicher Weiterbildung erhaltene Bescheinigung muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Fordert beispielsweise das Gewerbeamt eine sog. „unentgeltliche Erklärung“, sollte diese in Form des folgenden Formschreibens stattfinden (Vorlage einsehbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_3.html):

Erklärung

über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung

nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV

Für den Zeitraum __________

Name, Vorname, ggf. Unternehmensbezeichnung des Gewerbetreibenden

Bei juristischen Personen: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters

 

 

 

Straße, Hausnummer

 

 

PLZ                                                  Ort

Telefon                                            Fax (freiwillig)                                E-Mail (freiwillig)

                                                                          

Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme, Datum, Inhalt, Umfang (Stunden), in Anspruch genommener Weiterbildungsanbieter

 

 

 

Ich bestätige, dass die nach § 34c Absatz 2a GewO bestehende Verpflichtung zur Weiterbildung eingehalten worden ist

 

 

 

Ort, Datum, Unterschrift des Gewerbetreibenden

 

Qualität der Weiterbildungsmaßnahme

Um einen Wissensstandard unter Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern zu gewährleisten, werden Weiterbildungsmaßnahmen qua MaBV genormt. Daruch formulieren sich folgende Anforderungen:

  • Planung: Die Weiterbildungsmaßnahme ist unter Berücksichtigung eines Vorlaufs, in nachvollziehbarer Form mitsamt eines Ablaufplanes zu konzipieren.
  • Die Systematische Organisation beinhaltet Vorabinformationen, bzw. eine Einladung, die eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme und deren Umfang enthält; die Anwesenheit der Teilnehmenden wird durch den Veranstalter dokumentiert und archiviert – dies gilt für alle Lernformate, sei es selbstgesteuertes Lernen, blended-Learning oder e-learning (Stichwort: Nachweisbare Lernerfolgskontrolle).
  • Sicherstellung der Qualität der Durchführenden: Für den Referentenkreis gelten bestimmte Anforderungsprofile und zusätzlich müssen systematische Prozesse die Einhaltung derartiger Anforderungen sicherstellen.

(s. BGBl. I 2018, 555 und unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_2.html)

Welche Weiterbildungsangebote können in Anspruch genommen werden?

Veranstaltungsempfehlungen:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html, https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/ (MaBV)

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