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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen von einem Fachmann geprüft werden. Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Arbeitnehmer an den Empfehlungen orientieren, die in der DGUV Vorschrift 3 enthalten sind. Sich bei der Prüffestlegung einzig auf diese Empfehlungen zu berufen, ist allerdings nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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Inhaltesverzeichnis
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen
1 Monat
auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schalter in stationären und nicht stationären Anlagen
6 Monate arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung
Benutzer
Jedes Unternehmen, dass über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, muss eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) bestellen. Durch das Praxisseminar "Die verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK)" können Unternehmen die eigene Belegschaft für die Fach- und Führungsaufgaben einer vEFK qualifizieren und sich die Kosten für die Bestellung einer externen Fachkraft sparen.
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Pflichten in der betrieblichen Praxis
Ausbildung nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10 und 0105-100
Neben elektrotechnischen Anlagen gehört z. B. der Einsatz von elektrischen Arbeitsmittel zum beruflichen Alltag. Da bei derartigen und kleineren elektrotechnischen Arbeiten stets der Schutz der eigenen Belegschaft im Vordergrund steht, verlangt der Gesetzgeber im ArbSchG von Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass jeder Mitarbeitende gefahrlos an oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten kann. Mit dem 1-tätigen Online-Seminar "Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)" werden die Teilnehmenden gem. ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschriften Unterwiesen und können im Anschluss nach DIN VDE 1000-10 und 0105-100 als elektrotechnisch unterwiesene Person bestellt werden (EuP).
Ortsveränderliche Betriebsmittel können gemäß DGUV Vorschrift 3 sowohl von einer Elektrofachkraft als auch in bestimmten Fällen von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker sowie bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss sollten alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate auf einen ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote von < 2 % erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten auf maximal ein Jahr, in Büros auf höchstens zwei Jahre.
Die in der DGUV Vorschrift 3 genannten Prüffristen können nur als Richtwerte verstanden werden. Denn in der Praxis kommt es für die sichere Nutzung stark darauf an, wie und unter welchen Bedingungen Anlagen und Betriebsmittel eingesetzt werden. So verlangt z. B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Beurteilung der konkreten Gefährdungen durch einen Vergleich mit den betrieblichen Gegebenheiten.
Aufpassen müssen Arbeitgeber zudem, wenn sie Prüffristen verlängern. Denn die Verlängerung einer Prüffrist muss sehr genau begründet werden.
Alle Anforderungen an die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind in den Werken "Handbuch Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" und "Handbuch Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte" beschrieben. Schritt-für-Schritt-Anleitungen erleichtern die normkonforme Einhaltung aller Prüfabläufe.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 3 verpflichten jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen und Betriebsmittel besitzt, diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen – egal ob ortsfest oder ortsveränderlich.
Quelle: "Handbuch Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
Augsburg, den 17.04.2023Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT