Guten Tag,
derzeit setzen wir ein neues Weiterbildung- und Serviceportal für Sie auf, weswegen wir aktuell zwei Systeme haben. Die zu Ihrer Weiterbildung gehörende Lernumgebung wurde Ihnen via E-Mail mit dem Betreff „Ihr Aktivierungscode für die Weiterbildung …“ mitgeteilt. Bitte wählen Sie Ihre Online-Lernumgebung entsprechend aus:
Sollten Sie Probleme beim Login haben, können Sie sich gerne an unsere technische Hotline wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtige Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter akademie-herkert.de/datenschutz
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt. Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link. Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.
Hier ist leider etwas schiefgelaufen. Bitte versuchen Sie es nochmals nachdem Sie die Seite neu geladen haben. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice per E-Mail an [email protected] oder unter 08233 381-123 (Mo - Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 15.00 Uhr).
Wenn Unternehmen Prokura erteilen, richten sich für Prokuristen die Aufgaben und Befugnisse mitunter nach den verschiedenen Prokura-Arten. Angehende und tätige Prokuristen sowie Geschäftsführende erhalten in diesem Beitrag zentrale Prokura-relevante Definitionen im Überblick. Ebenso beleuchtet wird deren Unterscheidung von geläufigen Begriffen mit Verwechslungsgefahr zu Prokuristen und der Bedeutung ihrer Rolle im Unternehmen.
Durch ihre umfassende Handlungsvollmacht können Prokuristen Aufgaben in sämtlichen Unternehmensbereichen wahrnehmen. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, die Grenzen und etwaige Haftungsrisiken stets im Blick zu behalten. (Bild: © New Africa / stock.adobe.com)
Um auf konkrete Prokuristen-Aufgaben einzugehen, ist die Klärung von Begriffen eine unverzichtbare Grundlage.
Das Handelsgesetzbuch gibt für die Prokura die Definition als spezifische Ermächtigung einer Person vor. Diese kann „alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“, übernehmen (§ 49 HGB). Ausnahme ist das Veräußern und Belasten von Grundstücken, da hier eine gesonderte Befugnis notwendig ist.
Als umfassende Handelsvollmacht wird die Prokura, wie sie die Definition festlegt, ins Handelsregister eingetragen. Eine Person, die als Prokurist Aufgaben übernimmt, steht meist in einem bestimmten Verhältnis zur Prokura-erteilenden Person. Beispiele sind:
Die Verpflichtungen und Rechte der bevollmächtigten Person unterscheiden sich je nach Sonderform der Prokura. Grundsätzlich unterschieden werden diese drei Prokura-Arten:
Bei der Einzel- und Gesamtprokura finden darüber hinaus weitere Varianten Anwendung:
Mögliche anfallende Prokuristen-Aufgaben schließen auch gerichtliche, handels- und arbeitsrechtliche Punkte mit ein. Je nach der Art der Prokura unterscheidet sich der Handlungsspielraum des Prokuristen immens. (Bild: © LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com)
Ein Prokurist ist also die Person, der die Prokura in einem definierten Umfang erteilt wurde. In dieser Funktion nehmen Prokuristen Aufgaben in sämtlichen Bereichen des Unternehmens wahr, wie zum Beispiel:
Letztendlich ist das Bestellen eines Prokuristen von immenser Bedeutung, um die ununterbrochene Handlungsfähigkeit im Unternehmen zu gewährleisten. Dies ist damit auch dann gesichert, wenn Inhaber oder Geschäftsführung beispielsweise krankheitsbedingt abwesend sind. Insofern berechtigt die Prokura unter anderem dazu,
In dieser Hinsicht nehmen sie eine besondere Rolle ein zwischen
Das Erlöschen der erteilten Prokura setzt einen der folgenden Punkte voraus:
Sie erlischt auch dann, wenn die Geschäftsführung oder -inhaber wechseln, die die Prokura erteilt hatten – nicht jedoch in deren Todesfall.
Wenn Mitarbeitende eine verantwortungsvolle Position im Unternehmen einnehmen und Prozesse regeln, sollten ihre Rechte und Pflichten exakt schriftlich festgehalten werden. Bei diesem Handlungsspielraum ist der Unterschied von Prokura und Handlungsvollmacht von zentraler Bedeutung.
Der (Mindest-) Umfang der handelsrechtlichen Vollmacht der Prokuristen zu ihren Aufgabenbereichen ist gesetzlich geregelt. Diese ist unabhängig von der Branche des Unternehmens wie auch spezifischen Geschäftsbereichen.
Im Unterschied zur Prokura zeichnet sich die Handlungsvollmacht durch einen geringeren Umfang aus. Auch die Rechte und Pflichten sind nicht gesetzlich festgesetzt, sondern werden von der Person bestimmt, die die Vollmacht erteilt. Wie bei der Prokura gibt es auch zur weiteren Differenzierung verschiedene Arten der Handlungsvollmacht, wie etwa die Generalhandlungsvollmacht, die Arthandlungsvollmacht, oder die Spezialhandlungsvollmacht.
Im Sinne einer offiziellen geschäftlichen Vertretungsvollmacht können Prokuristen für ihre Geschäftsführung punktuell oder dauerhaft Aufgaben übernehmen. Doch auch diese Entlastung der Vorgesetzten hat ihre Grenzen. So können Prokuristen nicht alle Aufgaben übernehmen, die der Geschäftsführung zufallen, wie etwa
Mit dem letzten Punkt darf ein Prokurist nicht etwa weitere Prokura erteilen.
Für Prokuristen gehen mit ihren Aufgaben umfangreiche Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken einher. Diese bis ins Detail zu kennen und im eigenen Tätigkeitsbereich festzulegen, ist eine unerlässliche Arbeitsgrundlage. Für angehende wie auch langjährig tätige Prokuristen wie auch Geschäftsführende, die Prokura erteilen wollen, gibt das eintägige Seminar „Die Prokura“ der AKADEMIE HERKERT
Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken 2023
Aus der Sicht des Handelsrechts sind Prokuristen mit Aufgaben in allen Unternehmensbereichen betraut. Der Umfang der Vertretungsvollmacht kann sich – je nach Art der Prokura – unterscheiden. Zwar ist der Tätigkeitsbereich an sich gesetzlich geregelt, jedoch können im Unternehmen weitere Einschränkungen vereinbart werden. Diese Vereinbarungen sind für Außenstehende jedoch nicht ohne Weiteres ersichtlich, weshalb diese für Dritte keine Gültigkeit haben.
Im Fall, dass der Prokurist bei Geschäften im Außenverhältnis über den intern festgelegten Handlungsspielraum hinaus agiert, gilt:
Personen, denen die Geschäftsführung Prokura erteilt, nehmen eine herausgehobene Stellung im Unternehmen ein. Anfallende Prokuristen-Aufgaben können auch zu Konfliktsituationen mit anderen Mitarbeitenden führen, da die Prokura laut Definition auch das Einstellen und Entlassen von Angestellten erlaubt. (Bild: © Rido / stock.adobe.com)
Laut Betriebsverfassungsgesetz ist mit der Prokura in der Regel die Rolle eines/r leitenden Angestellten verbunden (§ 5 BetrVG). Als solche dürfen sie beispielsweise
Je nach arbeitsrechtlicher Detailfrage und den konkreten Beschränkungen der Prokura im Innenverhältnis ist jedoch individuell zu bewerten, ob der/die Prokuristen tatsächlich ein/e leitende/r Angestellte/r ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf
Die Prokuristen-Aufgaben gehen in jeder Hinsicht über die in einem üblichen Angestelltenverhältnis hinaus. Das betrifft arbeitsrelevante Tätigkeiten, das Repräsentieren des Unternehmens und teils auch das Verhalten im Privatleben. Allgemein ist es wichtig, die genauen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
Sollten Fehler unterlaufen, entstehen mit der Prokura erhebliche Haftungsrisiken, insbesondere in Fällen grober Fahrlässigkeit. Bei der Überschreitung oder Missachtung der Vertretungsmacht kann unter anderem ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Je nach genauer Beschränkung im Innenverhältnis, Tätigkeitsbereich und Schadensfall können Haftungsbeschränkungen, -ausschluss und Versicherungen helfen.
Welche Befugnisse Prokuristen haben, ihre Aufgaben wie auch ihre Haftungsrisiken: Dies bedarf der individuellen Bewertung. Auch die verschiedenen Prokura-Arten beeinflussen dies immens. Im eintägigen Kompaktseminar „Die Prokura“ gewinnen Sie einen umfassenden Überblick und erhalten individuelle Antworten auf Ihre praxisbezogenen Fragen. Weitere Informationen sowie Einblicke in Inhalte und Methodik finden Sie hier:
Augsburg, 01.06.2021Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT