Guten Tag,
derzeit setzen wir ein neues Weiterbildung- und Serviceportal für Sie auf, weswegen wir aktuell zwei Systeme haben. Die zu Ihrer Weiterbildung gehörende Lernumgebung wurde Ihnen via E-Mail mit dem Betreff „Ihr Aktivierungscode für die Weiterbildung …“ mitgeteilt. Bitte wählen Sie Ihre Online-Lernumgebung entsprechend aus:
Sollten Sie Probleme beim Login haben, können Sie sich gerne an unsere technische Hotline wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtige Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter akademie-herkert.de/datenschutz
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt. Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link. Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.
Hier ist leider etwas schiefgelaufen. Bitte versuchen Sie es nochmals nachdem Sie die Seite neu geladen haben. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice per E-Mail an [email protected] oder unter 08233 381-123 (Mo - Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 15.00 Uhr).
Seit dem 21.07.2023 gilt das neue bundesweite Weiterbildungsgesetz. Es erleichtert den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende, indem z. B. die Regelungen zur Weiterbildungsförderung angepasst werden. Auch eine Ausbildungsgarantie sowie ein Qualifizierungsgeld sind geplant. Welche Änderungen ergeben sich für Beschäftigte und Unternehmen?
Das neue geplante Weiterbildungsgesetz des Bundes soll die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ausweiten. (Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com)
Inhaltsverzeichnis
Das neue Weiterbildungsgesetz 2023 ist ein Gesetz, dass die Fördermöglichkeiten für berufliche Aus- und Weiterbildungen ausweiten soll. Es wurde am 16.12.2022 erstmals als „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ vorgestellt und am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet. Damit soll es künftig eine spezielle Ausbildungsgarantie geben, ebenso wie frühzeitige Berufsorientierungen, Mobilitätshilfen und ein sog. „Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung“ in strukturschwachen Regionen.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung insbesondere folgende Ziele:
Um diese Vorhaben zu erreichen, sieht das Aus- und Weiterbildungsgesetz Änderungen an verschiedenen Gesetzen vor:
Bisher hatte (fast) jedes Bundesland in Deutschland ein eigenes Weiterbildungsgesetz, wie z. B. das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in Nordrhein-Westfalen. Diese länderspezifischen Gesetze regeln u. a. den Anspruch auf sog. „Bildungsurlaub“. Das neue geplante Weiterbildungsgesetz der Regierung gilt hingegen bundesweit.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) definiert als Weiterbildung berufliche Maßnahmen wie
⇒ Passende Seminare, Tagungen, Online-Weiterbildungen und Inhouse-Schulungen zu mehr als 14 Themenbereichen gibt es bei der AKADEMIE HERKERT.
Mit solchen Weiterbildungsformaten können sich (junge) Fachkräfte beruflich weiterentwickeln und neue Ziele setzen. Und für viele dieser Maßnahmen gibt es staatliche Fördermöglichkeiten, wie die des geplanten Weiterbildungsgesetzes 2023.
Das neue Aus- und Weiterbildungsgesetz des Bundes tritt ab dem 21.07.2023 schrittweise in Kraft. Es wurde am Tag davor im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und soll zu folgenden Zeitpunkten rechtswirksam werden:
Wesentliche Bestandteile des Weiterbildungsgesetzes sind eine Ausbildungsgarantie, ein gesondertes Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zudem noch eine bezahlte Bildungszeit geplant, wie es sie bereits in Österreich gibt. Allerdings sieht der aktuelle Entwurf zum Weiterbildungsgesetz keine solchen Regelungen vor. Dieses Vorhaben soll im Rahmen eines zweiten Gesetzespakets verabschiedet werden, wie die Bundesministerien in der Frühkoordinierung zum Gesetzgebungsverfahren beschlossen hatten.
Welche konkreten Vorhaben die Bundesregierung bereits jetzt plant, erläutert der folgende Abschnitt.
Die Weiterbildungsförderung ist in § 82 SGB III geregelt. Hier plant das neue Weiterbildungsgesetz 2023 feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen. Das soll den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Arbeitgebende und Beschäftigte erleichtern und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen. Aber auch den Agenturen für Arbeit soll damit die Arbeit erleichtert werden.
Genauer sollen die Fördersätze ohne Auswahlermessen in Pauschalen festgeschrieben werden. Die Pauschalen orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Arbeitsentgeltzuschüsse und der Zuschüsse zu den Lehrgangskosten.
Auch die bisherigen Voraussetzungen zur allgemeinen Weiterbildungsförderung von Angestellten sollen angepasst werden. So musste früher die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen sein bzw. die Weiterbildung im Rahmen eines Engpassberufs stattfinden, um Fördermittel zu erhalten. Das soll sich mit dem Weiterbildungsgesetz ändern.
Die Ausbildungsgarantie des Weiterbildungsgesetzes richtet sich an junge Menschen, die bislang keinen Berufsabschluss besitzen. Sie sollen mit der Garantie ebenfalls Zugang zu einer vollqualifizierenden und möglichst betrieblichen Berufsausbildung erhalten. Damit will die Bundesregierung allen jungen Menschen in Deutschland ein Angebot machen können, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes sind aber noch weitere Änderungen zur Berufsausbildung geplant:
Neben des Weiterbildungsgesetzes gibt es noch zahlreiche andere Vorschriften und Verordnungen, die das Berufsbildungsrecht in Deutschland regelmäßig ändern. Um hier keine wichtigen Neuerungen zu verpassen, gibt es, passend zum Weiterbildungsgesetz, Weiterbildungen wie das Online-Seminar „Update Berufsbildungsrecht“. Es informiert Verantwortliche aus den Bereichen Personalmanagement und Ausbildung an einem Tag über alle relevanten gesetzlichen Änderungen im Ausbildungsalltag.
Wie Ausbilderinnen und Ausbilder Recht und Praxis im Berufsalltag optimal kombinieren, erfahren Sie im 1-tägigen „Ausbilder/-innen-FORUM“. Hier erhalten sie passende Impulse und innovative Ideen, die die Ausbildung im Betrieb bereichern.
Update: Praxiswissen Ausbildungsalltag
Alle Neuerungen im Ausbildungsalltag korrekt umsetzen
Doch nicht nur Auszubildende sollen vom neuen Weiterbildungsgesetz profitieren, sondern auch bereits ausgelernte Arbeitskräfte – mit einem sog. Qualifizierungsgeld.
Erstmals soll es mit dem neuen Weiterbildungsgesetz ein spezielles Qualifizierungsgeld für Beschäftigte geben. Es wird als Entgeltersatz für die Zeit während der Weiterbildung gezahlt und soll v. a. Unternehmen helfen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Genauer soll die Qualifizierung, die durch den Zuschuss ermöglicht wird, die Mitarbeiterbindung in den betroffenen Unternehmen erhöhen.
Von den Arbeitnehmenden sollen insbesondere solche vom Qualifizierungsgeld profitieren, deren Beruf folgende Eigenschaften aufweist:
Das Qualifizierungsgeld erhalten alle Unternehmen, bei denen ein „nicht unerheblicher Teil der Belegschaft“ einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist. Es muss also ein gewisser Anteil der Beschäftigten eine Weiterbildung durchlaufen, um ihren Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern. Ebenfalls erforderlich ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag.
Die Höhe des Qualifizierungsgelds soll 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts betragen. Faktoren wie Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten beeinflussen die Höhe des Zuschusses laut Weiterbildungsgesetz nicht.
Augsburg, 21.07.2023Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT
Quellen: bundestag.de, bundesregierung.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Handelsblatt