Neuigkeiten & Fachwissen
31.01.2024 | ELEKTROSICHERHEIT & ELEKTROTECHNIK

Die CE-Kennzeichnung, ein bekanntes Symbol auf vielen elektrischen Maschinen und Produkten, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft oder betrieben werden, ist weit mehr als nur ein Logo. Sie ist ein entscheidendes Zeichen für Sicherheit, Qualität und allem voran EU-Konformität. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung des CE-Zeichens, ihre Anforderungen und den Prozess ihrer Kennzeichnung sowie ihre Bedeutung für Hersteller und Verbraucher erörtern.

CE Zeichen Forum Verlag Herkert GmbH

(Pflicht auf vielen, gängig auf den meisten elektronischen Geräten für den europäischen Markt – wofür steht die CE-Kennzeichnung und welche Konformitätsbewertungsverfahren gibt es?
© Danny – stock.adobe.com)

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die CE-Kennzeichnung? – Definition
  2. Die vier Typen an Konformitätsbewertungsverfahren
  3. Berücksichtigung aller europäischen Produktrechtsvorschriften – Beispiel CE bei elektrisch betriebenen Maschinen
  4. Inhalte einer EU-Konformitätserklärung – Grundlage der CE-Kennzeichnung
  5. Der Prozess der CE-Kennzeichnung
  6. Wie werden Maschinen oder Produkte richtig mit der CE-Kennzeichnung versehen?
  7. Bedeutung für Hersteller
  8. Fazit

Was ist die CE-Kennzeichnung? – Definition

Die CE-Kennzeichnung, abgeleitet von der französischen Phrase "Conformité Européenne" (Europäische Konformität), ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichen für bestimmte Maschinen- und Produktgruppen innerhalb des EWR. Sie zeigt an, dass die Maschine oder das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entsprecht und die erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat; die Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 30 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

→ Ausschlaggebend für die Auszeichnung „CE“ war der europäische Wunsch nach einer technischen Harmonisierung, die erstmals 1985 durch den Europäischen Rat beschlossen wurde.

CE-Kennzeichnung und Maschinenverordnung

Besonders im Bereich elektronischer Anlagen und Maschinen, genauer beim Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme derartiger „Güter“, greift die Maschinenverordnung, die alle Hersteller in die Pflicht nimmt, eine EU-Konformitätserklärung in Form der CE-Kennzeichnung zu leisten.

Dieses Güte-Siegel darf jedoch erst dann an den eigenen Produkten angebracht werden, nachdem nachgewiesen wurde, dass die benötigten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt wurden (gemäß Anhang III Maschinenverordnung).

Jeder Maschine oder jedem Produkt muss eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Alternativ kann jedoch in der Betriebsanleitung eine Internetadresse angegeben werden, die einen Zugriff auf diese Informationen gewährleistet. Dies ist bereits gängige Praxis, reduziert den Papieraufwand und geschieht im Rahmen einer allgemeinen Digitalisierung europäischer Bürokratie. Die dabei online zur Verfügung gestellte EU-Konformitätserklärung muss jedoch über die Gesamtlebensdauer des Produkts, mindestens jedoch 10 Jahre, einsehbar sein.

→ Im Falle unterschiedlicher Maschinentypen, muss klar und deutlich aus der Erklärung hervorgehen, für welche Maschinenart die jeweilige Konformitätserklärung, bzw. das CE-Siegel, Gültigkeit besitzt.

Die vier Typen an Konformitätsbewertungsverfahren

Je nach Produktbeschaffenheit, Herstellungsprozess und Sicherheitsanforderungen können unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren, oder eine Kombination der solchen, in Frage kommen.

  • Modul A: Interne Fertigungskontrolle – auf Nachfrage können die jeweiligen Unterlagen der Prüfbehörde zugesandt werden.
  • Modul C: Konformität mit Bauart – anhand einer bestimmten Bauart wird die Konformität garantiert.
  • Modul G: Einzelteilprüfung – zu einzelnen Komponenten liegen die erforderlichen Prüfunterlagen vor.
  • Modul H: Umfassende geprüfte Qualitätssicherung – der Hersteller unterhält ein genormtes QS-Protokoll für die Produktion der Maschine oder des Produkts, dass durch die entsprechende Prüfstelle zugelassen wird.

→ Bei Konformitätsbewertungen der Maschine oder des Produkts nach den Modulen B+C, G oder H wird hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der Prüfstelle angeben.

Berücksichtigung aller europäischen Produktrechtsvorschriften – Beispiel CE bei elektrisch betriebenen Maschinen

Bei elektrisch betriebenen Maschinen sind zwar die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie zu beachten, die Konformitätserklärung auf europäischer Ebene bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Maschinenverordnung; die in diesem Zuge genannten Herstellerangaben ziehen eine Konformitätsvermutung aufgrund der normengerechten Beschaffenheit der Maschine nach sich. Demnach enthält eine CE-Konformitätserklärung gelistete Normenverweise, samt der Fundstelle der jeweils angewendeten Bereiche. Wurden in diesem Zuge nur Teilbereiche der Norm angewandt (Spezifikationen) müssen diese trotzdem als Fundstellen angegeben und in ihren Eigenschaften näher beschrieben werden.

→ Die Angaben zu den jeweiligen harmonisierten Normen müssen gemäß DIN EN ISO 12100:2010 erfolgen.

Datierte Ausführung

All die o.g. Informationen müssen in datierter Form angegeben werden, um einen genauen Referenzrahmen liefern zu können. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle Norm-Novellierung bis zum genannten Zeitpunkt berücksichtigt werden müssen (vgl. Darstellung nach DIN EN 614-1:2006)

→ Zwar kursieren unterschiedliche CE-/EU-Konformitätserklärungen, jedoch existiert keine Mustervorlage, bzw. kein Formerfordernis.

Inhalte einer EU-Konformitätserklärung – Grundlage der CE-Kennzeichnung

  • Angaben zur Maschine (Produkt-, Modell-, Chargen-, Typen oder Seriennummer)
  • Falls zutreffend: „Wesentlich veränderte Maschine“
  • Name und Anschrift des Herstellers (bzw. dessen Bevollmächtigten)
  • Für ortsfeste Lasthebemaschinen, die Anschrift des Aufstellungsortes
  • Disclaimer: „Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller“.
  • Produktbeschreibung

→ Um sowohl die eigenen Maschinen, Produkte aber auch Prozesse CE-konfrom zu gestalten, bietet es sich an, eine/n CE-Beauftragte/n oder CE-Koordinator/in zu bestellen, mehr dazu erfahren Sie hier.

Veranstaltungsempfehlung

Die Maschinenverordnung einzuhalten und dem Produktsicherheitsgesetz gerecht zu werden, kann in der Praxis vielschichtig und komplex ausfallen. Wurden Risikobeurteilungen erfasst und Konformitätsbewertungen rechtssicher vorgenommen? Sind die betriebseigenen Maschinen und Produkte regelkonform beschriftet und bereits für den europäischen Markt? All diesen Fragen widmet sich der "Zertifikats-Lehrgang CE-Beauftragte/r". Lernen Sie die aktuell gültige Rechtslage und den aktuellen Stand der Technik kennen und fragen jederzeit mit individuellen Fragen zu Praxisthemen bei unserem Expertenten nach. Jetzt anmelden und einen Platz sichern!

Der Prozess der CE-Kennzeichnung

1. Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien

Hersteller müssen zunächst die spezifischen EU-Richtlinien und Normen identifizieren, die für ihr Produkt gelten. Diese Richtlinien legen die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen fest.

2. Durchführung der Konformitätsbewertung

Der Hersteller muss dann eine Konformitätsbewertung durchführen. Dies kann interne Prüfungen, Tests und Qualitätskontrollen umfassen, um sicherzustellen, dass das Produkt den relevanten EU-Vorschriften entspricht.

3. Erstellung der technischen Dokumentation

Die technische Dokumentation, die detaillierte Informationen über das Design, die Herstellung und den Betrieb des Produkts enthält, muss erstellt werden. Diese Dokumentation muss bei Bedarf den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können.

4. Ausstellung der EU-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die bestätigt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht.

5. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Nachdem alle Schritte abgeschlossen sind, kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anbringen.

Wie werden Maschinen und Produkte richtig mit der CE-Kennzeichnung versehen?

Gut sicherbar, leserlich und vor allem eines: dauerhaft – auf diese Art und Weise ist die CE-Kennzeichnung auf der Maschine oder dem Produkt anzubringen. Sollten die Oberflächeneigenschaften dies nicht oder nur bedingt zulassen, muss das CE-Kennzeichen auf der Verpackung und allen Unterlagen angebracht werden.

Wann muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?

Das CE-Zeichen muss durch den Hersteller oder den Bevollmächtigten, bevor die Maschine oder das Produkt in den Verkehr gebracht wird oder den Betrieb aufnimmt, angebracht werden.

Wie bereits eingangs erwähnt, werden bestimmte Maschinen- und Produkttypen nach unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren beschriftet. So kann hinter der CE-Kennzeichnung und ggf. der Modulnummer ein zusätzliches branchenübliches Piktogramm oder beliebige Information über etwaige Gefahren oder Sicherheitshinweise stehen.

→ Nicht zulässig ist es, eine Kennzeichnung zu verwenden, die mit dem CE-Zeichen verwechselt werden kann.

Bedeutung für Hersteller

Für Hersteller ist die CE-Kennzeichnung ein Schlüssel zum europäischen Markt. Produkte ohne diese Kennzeichnung dürfen innerhalb des EWR nicht verkauft werden. Die Einhaltung der CE-Vorschriften gewährleistet nicht nur die Marktzugänglichkeit, sondern dient auch als Beweis für die Verpflichtung des Herstellers zur Qualitätssicherung und Sicherheit.

Bedeutung für Verbraucher

Für Verbraucher ist die CE-Kennzeichnung ein Indikator für Sicherheit und Qualität. Sie können darauf vertrauen, dass CE-gekennzeichnete Produkte die hohen Standards der EU in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen.

Fazit

Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentliches Element für den Handel innerhalb des EWR. Sie bietet Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte frei zu vermarkten, und gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass die Produkte, die sie kaufen, hohen Standards entsprechen. Für Unternehmen, die auf den europäischen Markt abzielen, ist die Einhaltung der CE-Vorschriften daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Geschäftserfolg.

Grundlagen der Maschinenrichtlinie • CE-Konformität und Dokumentation • Haftungsrisiken

Inhouse-Seminar, Dauer 1 Tag
Derzeit keine Termine
Präsenz

Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zu einer rechtssicheren und gesetzeskonformen Umsetzung

Online-Live-Seminar, Dauer 1 Tag
4 Termine ab 28.05.2024
Online

Quellen: „Praxisratgeber Maschinensicherheit“, DGUV Test, Verordnung (EG) Nr. 765/2008

Augsburg, 31.01.2024
Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT

Newsletter
aktuelle Neuigkeiten
wertvolles Fachwissen
verschiedene Themengebiete