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21.07.2023 | PERSONAL, AUSBILDUNG & RECHT

Seit dem 21.07.2023 gilt das neue bundesweite Weiterbildungsgesetz. Es erleichtert den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende, indem z. B. die Regelungen zur Weiterbildungsförderung angepasst werden. Auch eine Ausbildungsgarantie sowie ein Qualifizierungsgeld sind geplant. Welche Änderungen ergeben sich für Beschäftigte und Unternehmen?

Neues Weiterbildungsgesetz Forum Verlag Herkert GmbH

Das neue geplante Weiterbildungsgesetz des Bundes soll die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ausweiten. (Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com)

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das neue Weiterbildungsgesetz? – Definition
  2. Weiterbildungsgesetz: Ab wann gilt es?
  3. Was regelt das Weiterbildungsgesetz des Bundes? – Inhalt

Was ist das neue Weiterbildungsgesetz? – Definition

Das neue Weiterbildungsgesetz 2023 ist ein Gesetz, dass die Fördermöglichkeiten für berufliche Aus- und Weiterbildungen ausweiten soll. Es wurde am 16.12.2022 erstmals als „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ vorgestellt und am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet. Damit soll es künftig eine spezielle Ausbildungsgarantie geben, ebenso wie frühzeitige Berufsorientierungen, Mobilitätshilfen und ein sog. „Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung“ in strukturschwachen Regionen.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung insbesondere folgende Ziele:

  • Aus- und Weiterbildungsmarkt an die Transformation der Arbeitswelt anpassen (Digitalisierung, Klimawandel etc.).
  • Arbeitslosigkeit durch Strukturwandel vermeiden.
  • Akuten Fachkräftemangel bekämpfen.
    ⇒ Um die Fachkräftesicherung zu gewährleisten, gibt es noch weitere Beschlüsse wie das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Um diese Vorhaben zu erreichen, sieht das Aus- und Weiterbildungsgesetz Änderungen an verschiedenen Gesetzen vor:

  • Zweites bis siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bis SGB VII)
  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
  • Mikrozensusgesetz (MZG)
  • Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Bisher hatte (fast) jedes Bundesland in Deutschland ein eigenes Weiterbildungsgesetz, wie z. B. das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in Nordrhein-Westfalen. Diese länderspezifischen Gesetze regeln u. a. den Anspruch auf sog. „Bildungsurlaub“. Das neue, geplante Weiterbildungsgesetz der Regierung gilt hingegen bundesweit.

Was gilt als Weiterbildung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) definiert als Weiterbildung berufliche Maßnahmen wie

  • Lehrgänge,
  • Umschulungen,
  • Meisterkurse,
  • Sprachunterricht,
  • Nachholen von Schulabschlüssen und
  • freizeitorientierte Bildungsangebote.

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Mit solchen Weiterbildungsformaten können sich (junge) Fachkräfte beruflich weiterentwickeln und neue Ziele setzen. Und für viele dieser Maßnahmen gibt es staatliche Fördermöglichkeiten, wie die des geplanten Weiterbildungsgesetzes 2023.

Weiterbildungsgesetz: Ab wann gilt es?

Das neue Aus- und Weiterbildungsgesetz des Bundes tritt ab dem 21.07.2023 schrittweise in Kraft. Es wurde am Tag davor im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und soll zu folgenden Zeitpunkten rechtswirksam werden:

Datum Paragraf im Weiterbildungsgesetz
21.07.2023 Großteil des Weiterbildungsgesetzes (ohne Absatz 2 bis 4)
01.04.2024 Artikel 2, 4, 7 und 10 bis 16
01.07.2024 Artikel 8
01.08.2024 Artikel 3 und 5

 

Was regelt das Weiterbildungsgesetz des Bundes?

Wesentliche Bestandteile des Weiterbildungsgesetzes sind eine Ausbildungsgarantie, ein gesondertes Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zudem noch eine bezahlte Bildungszeit geplant, wie es sie bereits in Österreich gibt. Allerdings sieht der aktuelle Entwurf zum Weiterbildungsgesetz keine solchen Regelungen vor. Dieses Vorhaben soll im Rahmen eines zweiten Gesetzespakets verabschiedet werden, wie die Bundesministerien in der Frühkoordinierung zum Gesetzgebungsverfahren beschlossen hatten.

Welche konkreten Vorhaben die Bundesregierung bereits jetzt plant, erläutert der folgende Abschnitt.

Weiterbildungsförderung nach SGB III

Die Weiterbildungsförderung ist in § 82 SGB III geregelt. Hier plant das neue Weiterbildungsgesetz 2023 feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen. Das soll den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Arbeitgebende und Beschäftigte erleichtern und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen. Aber auch den Agenturen für Arbeit soll damit die Arbeit erleichtert werden.

Genauer sollen die Fördersätze ohne Auswahlermessen in Pauschalen festgeschrieben werden. Die Pauschalen orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Arbeitsentgeltzuschüsse und der Zuschüsse zu den Lehrgangskosten.

Auch die bisherigen Voraussetzungen zur allgemeinen Weiterbildungsförderung von Angestellten sollen angepasst werden. So musste früher die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen sein bzw. die Weiterbildung im Rahmen eines Engpassberufs stattfinden, um Fördermittel zu erhalten. Das soll sich mit dem Weiterbildungsgesetz ändern.

Ausbildungsgarantie

Die Ausbildungsgarantie des Weiterbildungsgesetzes richtet sich an junge Menschen, die bislang keinen Berufsabschluss besitzen. Sie sollen mit der Garantie ebenfalls Zugang zu einer vollqualifizierenden und möglichst betrieblichen Berufsausbildung erhalten. Damit will die Bundesregierung allen jungen Menschen in Deutschland ein Angebot machen können, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes sind aber noch weitere Änderungen zur Berufsausbildung geplant:

  • Es soll ein Mobilitätszuschuss eingeführt werden, der die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region attraktiver machen soll.
  • Die derzeitigen Erstattungen bei beruflichen Weiterbildungen während Kurzarbeit nach § 106a SGB III sollen verlängert werden –  genauer bis zum 31.07.2024 (ursprünglich nur bis 31.07.2023).
  • Hinzu kommen kurze betriebliche Praktika, die der Bund mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz ebenfalls fördern will. Sie sollen jungen Menschen bei der beruflichen Orientierung unterstützen.

Neben dem Weiterbildungsgesetz gibt es noch zahlreiche andere Vorschriften und Verordnungen, die das Berufsbildungsrecht in Deutschland regelmäßig ändern. Daher ist es wichtig, sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren – etwa im Rahmen von Seminaren und anderen Weiterbildungen. Das ist insbesondere für Ausbilderinnen und Ausbilder wichtig, um Recht und Praxis gewinnbringend zu verbinden.

 

Doch nicht nur Auszubildende sollen vom neuen Weiterbildungsgesetz profitieren, sondern auch bereits ausgelernte Arbeitskräfte – mit einem sog. Qualifizierungsgeld.

Qualifizierungsgeld

Erstmals soll es mit dem neuen Weiterbildungsgesetz ein spezielles Qualifizierungsgeld für Beschäftigte geben. Es wird als Entgeltersatz für die Zeit während der Weiterbildung gezahlt und soll v. a. Unternehmen helfen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Genauer soll die Qualifizierung, die durch den Zuschuss ermöglicht wird, die Mitarbeiterbindung in den betroffenen Unternehmen erhöhen.

Von den Arbeitnehmenden sollen insbesondere solche vom Qualifizierungsgeld profitieren, deren Beruf folgende Eigenschaften aufweist:

  • Der Arbeitsplatz ist durch die Transformation der Arbeitswelt (Klimawandel, Digitalisierung, Region, Branche etc.) gefährdet.
  • Mit einer entsprechenden Weiterbildung könnte dieser Arbeitsplatz im gleichen Unternehmen für die Zukunft gesichert werden.

Das Qualifizierungsgeld erhalten alle Unternehmen, bei denen ein „nicht unerheblicher Teil der Belegschaft“ einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist. Es muss also ein gewisser Anteil der Beschäftigten eine Weiterbildung durchlaufen, um ihren Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern. Ebenfalls erforderlich ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag.

Die Höhe des Qualifizierungsgelds soll 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts betragen. Faktoren wie Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten beeinflussen die Höhe des Zuschusses laut Weiterbildungsgesetz nicht.

Augsburg, 21.07.2023
Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT

Quellen: bundestag.de, bundesregierung.deBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Handelsblatt

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