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Bereits ab einer Anzahl von fünf dauerhaft Beschäftigten haben diese das Recht auf einen Betriebsrat. Am 18. Juni 2021 trat nun das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz stärkt Betriebsräte und vereinfacht unter anderem die Gründung eines Betriebsrates. Dieser Beitrag fasst für Geschäftsführung, Personal-Verantwortliche und Führungskräfte die anwendbaren Grundlagen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie Wissenswertes aus Sicht der Arbeitgeber zusammen.
Als von der Belegschaft gewählte Interessensvertretung verfügt der Betriebsrat über zahlreiche Rechte. Dazu wurden am 18. Juni 2021 mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz weitere Ergänzungen im Betriebsverfassungsgesetz rechtsgültig. (Bild: © Rido / stock.adobe.com)
Bereits im Februar 1920 wurde das erste Betriebsrätegesetz in Deutschland erlassen. Dieses diente als Grundlage für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das im November 1952 in Kraft trat. In späteren Jahren wurde es mehrfach überarbeitet und reformiert.
Als ihre gewählte Vertretung setzt sich der Betriebsrat für die Interessen der Arbeitnehmer/-innen beispielweise bei Entscheidungen ein, die sie maßgeblich betreffen. In den vergangenen Jahren gab es jedoch immer weniger Betriebsräte, die ihre Rechte im Interesse der Arbeitnehmer/-innen im Sinne des BetrVG wahrnehmen und ausüben. Dieser Entwicklung soll das Betriebsrätemodernisierungsgesetz entgegenwirken.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wesentliche Grundlage zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen. Auf dieser Basis können Betriebsräte, Gewerkschaften und andere Vertretungen an Entscheidungsprozessen mitwirken, die die Belegschaft betreffen.
Diese Gesetzgebung ist in Unternehmen anwendbar, die mindestens fünf Arbeitnehmer/-innen dauerhaft beschäftigen. Dabei befasst es sich unter anderem mit der Gründung und Betriebsratswahlen sowie den Aufgaben und Rechten des Betriebsrates.
Das BetrVG definiert einige Rechte, die der Betriebsrat für die Belegschaft ausüben und damit seinen Aufgaben nachkommen kann. Diese Regelungen sind in § 81 BetrVG und folgende Paragraphen als Betriebsrat-Rechte und entsprechende Pflichten für Arbeitgeber weiter definiert. Zusammengefasst verfügt der Betriebsrat unter anderem über die Rechte
Auch der Wirkungsbereich und das Erfüllen von Betriebsrat-Aufgaben hat seine Grenzen. Mitglieder des Betriebsrates dürfen beispielsweise
Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder die Rechte des Betriebsrates überschreiten oder gegen Vorgaben und Pflichten verstoßen. In speziellen Fällen kann der Arbeitgeber den Ausschluss der betroffenen Person aus dem Betriebsrat zu beantragen. Über welche Optionen Sie in welchen Situationen verfügen, erfahren Sie im eintägigen Seminar „Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber 2021/2022“ der AKADEMIE HERKERT. Darin lernen Sie,
Ein rechtssicherer Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Betriebsrat in der Zusammenarbeit ist unerlässlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Aus Sicht der Unternehmen ist es entscheidend, den aktuellen Stand des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu kennen. Das schließt die Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz mit ein – insbesondere in Vorbereitung auf die Betriebsratswahl 2022. (Bild: © kenchiro168 / stock.adobe.com)
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde am
Dazu fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sechs Maßnahmen zur Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zusammen.
Betriebsratswahlen sowie die Gründung eines Betriebsrats werden durch das Gesetz insofern angepasst, dass es unter anderem
Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Wahl von innerbetrieblichen Vertretungen der Jugend und Auszubildenden öfter anwendbar. Des Weiteren entfällt hier das Mindestalter im Sinne der Wahlberechtigung.
Bislang gab es nur vorübergehende Lösungen zur Vereinbarkeit von Betriebsratssitzung und Homeoffice. Nun schafft das neue Gesetz für den Betriebsrat wichtige Grundlagen für die Remote-Arbeit, sodass Mitglieder nun
Hinweis: Dies ändert nichts am Vorrang der Präsenzsitzung im Betriebsrat.
Aufgrund der Aktualität sprach das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat bislang kein Mitspracherecht beim Thema mobile Arbeit vor. Hier ergänzt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz nun die Einbindung des Betriebsrates bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit.
Qualifikationen und berufliche Weiterbildung sind essenzielle Erfolgsfaktoren für die Unternehmen wie auch für ihre Mitarbeitenden. Hierbei ist das Initiativrecht des Betriebsrates insofern gestärkt worden, dass dieser nun die Einigungsstelle zur Vermittlung einschalten kann.
Künstliche Intelligenz (KI) findet in immer mehr Unternehmen Anwendung. In diesem Zusammenhang kann der Betriebsrat zukünftig
Die Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind seit Mitte Juni 2021 anwendbar. Für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit sollten Arbeitgeber – und in deren Vertretung Führungskräfte und Personal-Verantwortliche – sich regelmäßig auf den aktuellen Stand zum Betriebsverfassungsrecht bringen. (Bild: © Jacob Lund / stock.adobe.com)
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat zum Ziel, das Betriebsverfassungsgesetz in seiner Anwendbarkeit insofern zu vereinfachen, dass
Arbeitgeber müssen dazu wissen, dass mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Für Arbeitgeber, Führungskräfte und Personal-Verantwortliche bedeutet dies, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtiger denn je wird. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu kennen. In dieser Hinsicht können Sie sich in unserem eintägigen Seminar zum Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber absichern.
Kompakte Rechtsgrundlagen zum Betriebsverfassungsrecht für die Unternehmenspraxis