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Jeden Tag werden zahlreiche Verträge abgeschlossen – vom Lebensmitteleinkauf im Supermarkt über den Abschluss eines Arbeitsvertrags bis hin zur Beschaffung von Rohstoffen in Unternehmen. Dabei kommen verschiedene Vertragsarten zum Einsatz, wodurch jeweils andere gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten. Aber welche Vertragsarten gibt es überhaupt und wie unterscheiden sie sich voneinander?
Es gibt zahlreiche Vertragsarten. Welche davon wann zum Einsatz kommt, zeigt die folgende Übersicht.
Verträge gehören zu den wichtigsten Rechtsgeschäften weltweit. Hierbei verpflichten sich mindestens zwei Parteien zur Erbringung einer bestimmten Leistung – schriftlich oder mündlich. Je nachdem, welche Leistungen in welcher Form erbracht werden, ergeben sich verschiedene Vertragsarten. Sie spiegeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einsatzgebiete eines Vertrags wider.
Die gängigsten Vertragsarten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, weshalb die im BGB beschriebenen Vertragsformen miteinander kombiniert und abgewandelt werden dürfen. Es lassen sich sogar komplett neue Vertragsarten etablieren. So entstanden weitere Vertragstypen wie Leasingverträge oder Bauverträge nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Vertragsarten und welche gesetzliche Grundlage dahintersteckt.
In der Praxis gibt es noch zahlreiche andere Vertragsarten, etwa Darlehensverträge (§ 488 BGB), Gesellschaftsverträge (§ 705 BGB) und Bürgschaftsverträge (§ 765 BGB). Sie alle sorgen für (Rechts-)Sicherheit in unserem Alltag und gelten als wesentliche Grundpfeiler des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts. Daher spielen alle Vertragsarten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine entscheidende Rolle, etwa bei der Abwicklung von Arbeitsaufträgen und der Beschaffung von Ressourcen.
Umso wichtiger ist es, dass sich Unternehmen mit den gängigen Vertragsarten auskennen. Das nötige Fachwissen hierzu liefern z. B. die einschlägige Fachliteratur oder entsprechende Weiterbildungen.
Veranstaltungsempfehlungen Wie sich Verträge rechtssicher abschließen lassen und welche Haftungsregelungen zu beachten sind, erläutert das Seminar „Vertragsrecht kompakt für Nichtjurist(inn)en“. Welche Rolle die Vertragsarten speziell beim Einkauf und der Beschaffung im Betrieb spielen, das zeigt das 1-tägige Seminar „Einkaufsrecht kompakt“. Es erläutert neben den nötigen Rechtsgrundlagen zu den unterschiedlichen Vertragsarten auch, worauf bei einer rechtskonformen Vertragsabwicklung und -beendigung zu achten ist.
Veranstaltungsempfehlungen
Wie sich Verträge rechtssicher abschließen lassen und welche Haftungsregelungen zu beachten sind, erläutert das Seminar „Vertragsrecht kompakt für Nichtjurist(inn)en“.
Welche Rolle die Vertragsarten speziell beim Einkauf und der Beschaffung im Betrieb spielen, das zeigt das 1-tägige Seminar „Einkaufsrecht kompakt“. Es erläutert neben den nötigen Rechtsgrundlagen zu den unterschiedlichen Vertragsarten auch, worauf bei einer rechtskonformen Vertragsabwicklung und -beendigung zu achten ist.
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Aktuelle Erfordernisse kennen – Stolpersteine vermeiden – praktische Hilfestellungen umsetzen
Augsburg, 19.01.2024Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT
Quellen: Universität Potsdam, Verbraucherzentrale Niedersachsen