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Seit 2020 besteht für alle Auszubildenden die Option zur Teilzeitausbildung in Deutschland. Zentrale Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes. Für den Ausbildungsalltag ist jedoch rechtliches Know-how unverzichtbar, um alle Kriterien einer erfolgreichen Berufsausbildung in Teilzeit zu erfüllen und Risiken zu vermeiden. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zur Ausbildung in Teilzeit für Ausbilder/-innen, Ausbildungsleiter/-innen und Personalverantwortliche zusammen.
Für Auszubildende besteht nunmehr die Option zur Teilzeitausbildung in Deutschland ohne formale Begründung. Diese Variante ist nicht nur für Mütter beziehungsweise alleinerziehende Elternteile interessant. (Bild: © LeslieAnn / stock.adobe.com)
Bei einer Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent reduziert. Die Auszubildenden arbeiten in der Regel 20 bis 30 Stunden im Ausbildungsbetrieb, je nach individueller Vereinbarung. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Der Unterricht in der Berufsschule bleibt davon unberührt.An sich besteht bereits seit 2005 die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung. Seit dieser Neueinführung war bis 2020 war jedoch ein berechtigtes Interesse mit entsprechender Begründung nachzuweisen, um eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können. 2020 wurde dies im Berufsbildungsgesetz (BBiG) neu geregelt, sodass die Teilzeitausbildung in Deutschland nun jedem/r Auszubildenden möglich ist.
Je nach Vereinbarung kann die Kürzung der täglichen oder Wochenarbeitsstunden für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Alternativ erfolgt die gesamte Ausbildung als Teilzeitausbildung. Wie viele Stunden jeweils zu leisten sind, ist im Einzelfall zu vereinbaren. Allerdings ist zu beachten, dass laut § 7a BBIG
Davon ungeachtet bleibt die Möglichkeit bestehen, zur Verkürzung der Ausbildungsdauer einen Antrag zu stellen.
Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht die Regelungen:
Dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis in Teilzeit handelt, muss im Berufsausbildungsvertrag festgehalten werden. Bei einer nachträglichen Vereinbarung ist eine Vertragsänderung erforderlich. Die Arbeitstage und der Umfang an Wochenstunden sind zudem mit dem/der Ausbilder/-in im jeweiligen Betrieb abzusprechen. Wichtig: Diese Vereinbarungen ändern nichts an sonstigen Rechten und Pflichten, wie etwa zur Anwesenheit in der Berufsschule. Der Unterricht ist in vollem Umfang zu absolvieren.
Die Anforderungen an Ausbilder/-innen und Ausbildungsleiter/-innen sind in jedem Fall enorm. Neben der fachbezogenen Arbeit fallen ihnen weitere Aufgaben zu, etwa
Gleichzeitig ist rechtliches Know-how unverzichtbar, um mit allen Optionen, Rechten und Pflichten vertraut zu sein. Die Möglichkeit zum fachlichen Austausch zu Ihren persönlichen Fragen im Arbeitsalltag als Ausbilder/-in erhalten Sie auf dem eintägigen „Ausbilder-FORUM 2021“. Dazu erhalten Sie unter anderem:
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Ausbildungsbetriebe müssen zahlreiche Vorgaben erfüllen. Auch die Anforderungen an die Ausbilder/-innen sind hoch, da sie etwa mit den rechtlichen Grundlagen für Vollzeit- und Teilzeitausbildungen in Deutschland bestens vertraut sein müssen. (Bild: © Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Die gesetzliche Grundlage für die Teilzeitausbildung in Deutschland bildet § 7a BBIG. Dieser ergänzt die weiteren geltenden Gesetze zur Berufsausbildung und ermöglicht dabei eine Anpassung der beruflichen an die persönliche Situation der Auszubildenden. Liegt die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes vor, kann die Berufsausbildung in Teilzeit absolviert werden.Unabhängig vom Arbeitsmodell finden sich die entscheidenden Rechtsgrundlagen für eine Ausbildung – in Teilzeit wie auch in Vollzeit – im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Als die wichtigsten Referenzwerte listet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, PDF-Dokument):
Da weniger Stunden pro Tag oder Woche geleistet werden, beeinflusst dies die Vergütung im gleichen Maße. Mit der maximalen Verkürzung der Arbeitszeit von 50 Prozent kann bei einer Teilzeitausbildung das Gehalt ebenfalls auf die Hälfte sinken. Dies darf die gesetzlich zu gewährende Mindestvergütung (§ 17 BBiG) gegebenenfalls unterschreiten. Weitere Einflussfaktoren sind etwa die Branche oder tarifliche Vorgaben.
Werden die Wochenstunden an weniger Arbeitstagen absolviert als in der Vollzeitausbildung vorgesehen, reduziert sich damit auch die Anzahl der verfügbaren Urlaubstage. Die Ausnahme bilden gegebenenfalls tarifvertragliche Vorgaben. Die gesetzlichen Grundlagen bilden hier § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Die Gründe, die für eine Teilzeitausbildung sprechen, können individuell variieren. Typische Situationen, die eine Reduzierung der Arbeitszeit in Ausbildung erfordern, sind
Mit der Option der Ausbildung in Teilzeit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auch in dieser Lebensphase gewahrt werden.
Laut Angaben des statistischen Bundesamtes ist das Arbeiten in Teilzeit bei berufstätigen Müttern die Regel. Mit § 7a BBiG ist auch eine Ausbildung mit Kind leichter, da sie in Teilzeit erfolgen kann. Die Kindererziehung war jedoch bereits vor der BBiG-Novelle ein ausreichender Grund für eine Teilzeitausbildung.Eine weitere Neuerung zur Teilzeitausbildung tritt zum 01.09.2021 in Kraft. Absolviert ein Elternteil während der Elternzeit eine Berufsausbildung in Teilzeit, kann dies auf die Dauer der Berufsausbildung angerechnet werden. Auch diese Anpassung soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken.
Je nach Arbeitsumgebung kann es sich bei einer Berufsausbildung in Teilzeit lohnen, die wöchentlichen Arbeitsstunden auf weniger Tage zu konzentrieren. Dies erfolgt in Rücksprache mit den Ausbilder/-innen. (Bild: © jörn buchheim / stock.adobe.com)
Rechtlich gesehen ist eine Teilzeitausbildung in allen Berufsbereichen mit dualer Ausbildung möglich. Einzige formale Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes. Ziel ist in der Vollzeit- wie in der Teilzeitausbildung ein vollwertiger Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs. Im dualen Ausbildungssystem unterscheidet man zwischen fünf Bereichen:
Hinweis: Je nach Aufgabenbereich und Einsatzort ist es womöglich sinnvoll, weniger ganze Tage zu arbeiten, anstatt die tägliche Anzahl zu reduzieren.
Klar ist: Der/die jeweilige Ausbilder/-in, Ausbildungsleiter/-in oder Personalverantwortliche haben eine zentrale Rolle für die Auszubildenden inne. Dies gilt nicht nur für fachbezogene Fragen, sondern auch für die korrekte Durchführung der Ausbildung in Teilzeit. Sämtliche aktuell geltenden Vorgaben zur Umsetzung im Ausbildungsbetrieb zeigt das Praxishandbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“ auf. Damit haben Ausbilder/-innen und Personalverantwortliche für jede Anwendungsfrage rechtssichere Erläuterungen und hilfreiche Arbeitsmaterialien stets griffbereit. Unter anderem enthalten sind
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