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22.07.2022 | ENERGIE & UMWELT

Der Energiemanagementbeauftragter (auch Energiebeauftragter oder "EMB") ist verantwortlich für das betriebseigene Energiemanagementsystem (EnMS). In seinen Aufgabenbereich fallen, neben der Erstellung eines Energieprogramms, die Planung und Umsetzung sämtlicher Maßnahmen, die zum einen den Energieverbrauch des Unternehmens reduzieren und anderseits die Energieeffizienz maximieren. Dafür werden sog. Energie-Audits in regelmäßigen Abständen durchgeführt und bestimmte Energiekennzahlen bestimmt. Was Verantwortliche dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Fachartikel.

Energiemanagementbeauftragter1 Forum Verlag Herkert

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Inhaltsverzeichnis

  1. Was macht ein Energiemanagementbeauftragter (EMB)?
  2. Inhalte der DIN EN ISO 50001
  3. Festlegung von Energie- und Umweltzielen – Einführung eines Energieprogramms
  4. Fazit

Was macht ein Energiemanagementbeauftragter (EMB)?

Ernannt wird der Energiemanagementbeauftragte direkt durch die Geschäftsführung. Ihm werden festgelegte Aufgaben und Befugnisse zugeteilt und er muss mindestens einmal im Quartal einen umfassenden „Energiebericht“ an die Geschäftsleitung liefern.  

Aber oft unterscheiden sich je nach Unternehmen die Aufgaben und Pflichten eines EMB. Dennoch umfasst dessen Arbeitsbereich stets dieselben oder ähnliche Aufgabenfelder mit dem Schwerpunkt auf der Einführung oder Weiterentwicklung des unternehmensinternen Energiemanagementsystems. Zusätzlich gehören folgende Aufgaben zu den Pflichten eines Energiemanagementbeauftragten:

  • Bestimmung des Energieverbrauchs
  • Erkennen von „Energiefressern“
  • Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung, Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung des Energiemanagementsystems
  • Berichterstattung an die Geschäftsleitung über die energiebezogenen und die eigenen Energiemanagement-Leistungen
  • Einhaltung des Energierechts
  • Festlegung und Überwachung der Verantwortlichkeiten zur Förderung eines effizienten Energiemanagements
  • Sensibilisierung der Belegschaft für Energiepolitik, Klimawandel und Energiemanagement
  • Planung und Koordination aller Energieeffizienzmaßnahmen
  • Vorbereitung auf regelmäßige Energieaudits

→ Bei dem Aufbau eines systematischen Energiemanagementsystems unterstützt die DIN ISO 50001. Sie ersetzt damit bereits seit 10 Jahren die DIN EN 16001.

Veranstaltungsempfehlung

Anhand der DIN ISO 50001 können bereits eingeführte Energiemanagementsysteme zertifiziert werden – was anschließend zu Steuerersparnissen führen kann (Stichwort: Teilbefreiung von Strom- und Energiesteuer). Wie das funktioniert und was sonst beim Thema „Energiemanagementbeauftragte“ zu beachten ist, zeigt der Online-Live-Lehrgang DEKRA-zertifizierte/r Energiemanagementbeauftragte/r“.

Inhalte der DIN EN ISO 50001

Die, kurz ISO 50001 genannte, Norm hat zum Zweck, Bereiche mit dem größten Beitrag zur Energienutzung zu bestimmen und Möglichkeiten für Energieeinsparungen im Unternehmen zu finden. Das Ganze soll so gut wie möglich mit so wenigen Mittel wie nötig realisiert werden.

Neben allgemeinen Anforderungen an ein Energiemanagementsystem enthält die Norm auch folgende Themenbereiche:

  • Verantwortung des Managements
  • Energiepolitik
  • Energieplanung
  • Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems
  • Überprüfung und Optimierung eines EnMS

Erfassung des Ist-Zustands

Die wichtigsten Metriken in puncto Energieaudit, bzw. Erhebung der Grundlagendaten anhand eines Energiemanagementsystems sind Energieeinspeisung und Energieverbrauch. Um dabei möglichst aussagekräftige Werte zu erhalten, sollte der Beobachtungszeitraum mehrere Jahre betragen. So können Abweichungen besser registriert, eingeordnet und entsprechend effizienter geplant werden.

Mit sog. Input-Daten, wie Zahl der Beschäftigten, Nutzfläche oder beheizbarer Fläche, lässt sich das Energieprofil des eigenen Unternehmens durch den Energiemanagementbeauftragten und das EnMS umfassend einschätzen. Die zusätzlich erhobenen Energiedaten lassen sich entweder durch eigene Messungen oder Rechnungen ermitteln.

Aber der Energiemanagementbeauftragte muss nicht nur den faktischen Energie- und Stromverbrauch mit in die Ermittlung des Ist-Zustandes einbeziehen, sondern auch die CO2-Emissionen beachten.

Erfassung von CO2-Emissionen anhand von GEMIS

Basierend auf den GEMIS-Daten (Globale Emissions-Modell integrierter Systeme) kann der Energiemanagementbeauftragte sowohl die Ökobilanzierung, die Stoffstromanalyse und den CO2-Abdruck des eigenen Unternehmens eigenständig ermitteln. Die so ermittelten Emissionen setzen sich stets aus direkten Emissionen und indirekten Emissionen (Produktion und Bereitstellung des Stroms) zusammen.

Nun wäre es wenig sinnvoll, beliebig viele Zahlen über den Energieverbrauch oder ökologischen Fußabdruck zu ermitteln. Das Ergebnis einer derartigen Vorgehensweise wäre zuallererst ein Datenstau und würde die Effizienz des EMB nur unnötig verschlechtern. Damit dies nicht passiert und die Zahlen auch über das eigene Unternehmen hinaus verstanden und genutzt werden können, sollten vor der Datenerhebung sog. Energieleistungskennzahlen bestimmt werden.

Etablierung von Energieleistungskennzahlen

Um die eigenen Fortschritte verfolgen und ggf. Prozesse optimieren zu können, sollte der Energiemanagementbeauftragte Energieleistungskennzahlen einführen. Anschließend lassen sich diese für einen bestimmten Zeitraum (z. B. jährlich) vergleichen.

Jedes Unternehmen sollte zwar entsprechend der eigenen Leistungen zusätzliche Kennzahlen erarbeiten, die wichtigsten sind dabei aber stets:

  • Energieeffizienz
  • Mobilität
  • Emissionen

Unter Energieeffizienz fallen der absolute Stromverbrauch (in MWh), der pro Quadratmeter Verbrauch als auch der jährliche Stromverbrauch pro Person. Dem gegenüber steht die Stromerzeugung durch die eigenen regenerativen Energieträger. Zusätzlich zu diesem „Basiswert“ muss der Heizenergieverbrauch mit einberechnet werden.

In Sachen Fuhrpark und Mobilität sind die Schlüsselkennzahlen die gefahrenen oder auf Dienstreisen mit z. B. der Bahn oder dem Flugzeug zurückgelegten Kilometer der Belegschaft – anhand des benutzten Fortbewegungsmittels lassen sich im Anschluss die CO2-Emissionen ermitteln.

In einem letzten Schritt muss der Energiemanagementbeauftragte die gesamten Emissionen durch Strom, Heizenergie und Mobilität errechnen. Um im Anschluss die unternehmenseigenen Energie-Prozesse optimieren zu können, sind Emissionen pro Mitarbeiter und Jahr oft hilfreicher. 
Zu den Aufgaben des Energiemanagementbeauftragten gehört aber nicht nur die Überwachung und Dokumentation der Kohlenstoffdioxid-Emissionen, sondern auch Schwefeldioxid (durch die Verbrennung von Kohle und Öl) und Stickstoffoxide (z. B.: bei Verbrennungs- und bestimmten Industrieprozessen).

Erfassung der Organisationsstruktur

Der Energiemanagementbeauftragte ist ebenso verantwortlich dafür, eine eigens zum Erreichen der Klimaziele notwendige Organisations- und Kommunikationsstruktur zu etablieren oder auszubauen. Das umfasst auch unterschiedliche Kontrollstellen, die regelmäßig den Wochen- oder Monatswert der Energiekennzahlen überprüft, um ggf. schnell eingreifen zu können.

Praxistipp: In jeder größeren Abteilung sollte ein Mitarbeiter für die Kontrolle der Energieleistungskennzahlen zuständig sein.

Festlegung von Energie- und Umweltzielen – Einführung eines Energieprogramms

Hat der Energiemanagementbeauftragte einen Überblick über die Energieleistungskennzahlen und die Organisationsstruktur, erarbeitet er ein Energieprogramm. Dessen Ziel ist es, den Energieverbrauch und den eigenen ökologischen Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint) zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern.

Energiemanagement gehört mittlerweile zu fast jeder modernen Unternehmenskultur. Damit dieses auch erfolgreich betrieben werden kann, benötigen Klimaschutzbeauftragte Fachwissen und Praxisanleitungen für die Berechnung des CO2-Abdrucks.

Wichtig ist es für ein erfolgreiches Energieprogramm, von Beginn an die benötigten personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen miteinzuplanen. Ansonsten könnte die Umsetzung des Planes spätestens zum Zeitpunkt des Verbrauchs der zu geringen Mittel ins Stocken geraten.
Insbesondere, wenn es um die zukunftsorientierte Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens geht, müssen nicht nur die europäischen Klimaziele, sondern auch die eigene Energieeffizienz berücksichtigt werden. Das zu erreichen, ist nicht immer leicht und erfordert geschultes Personal wie Energiemanagementbeauftragte.

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Energie Audits

Von der Auswahl des Auditors über das Prüfobjekt – der EMB ist im Rahmen seiner Tätigkeiten auch für die Planung und Durchführung von Auditprogrammen zuständig. Ziel eines Audits ist die energetische Bewertung anhand der angesprochenen Energiekennzahlen. Dabei können Energieaudits nicht nur als Bestandaufnahme vor der Durchführung einzelner Maßnahmen, sondern auch für die längerfristige Kontrolle verwendet werden.

⇒ Weitere Informationen bietet der Beitrag „Energieaudit: Pflicht für Unternehmen?“.

Fazit

Ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Arbeit eines Energiemanagementbeauftragten ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Bezug auf Energieverbrauch und -einsparung. Ohne die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist die erfolgreiche Umsetzung eines Energiemanagementsystems nicht möglich.

Zwar ist es nicht mehr durch die DIN ISO 50001 vorgeschrieben, einen Energiemanagementbeauftragten zu bestellen. Der Wert aber und die Vorteile einer derartigen Stelle haben sich in den letzten 10 Jahren bewiesen. Das ist auch ein Grund dafür, dass viele Unternehmen die Position weiterhin besetzen.

Veranstaltungsempfehlung

Wie Sie sich in nur drei Tagen zur bzw. zum Energiemanagementbeauftragten qualifizieren, zeigt Ihnen der Online-Live-Lehrgang „DEKRA-zertifizierte/r Energiemanagementbeauftragte/r“.

Augsburg, 22.07.2022
Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT

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