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23.03.2023 | BAU & IMMOBILIEN

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine grundlegende Verordnung zum Einsatz von Bauprodukten und Bauteilen. Sie konkretisiert die einzelnen Landesbauordnungen und soll die Umsetzung der länderspezifischen Vorgaben vereinfachen. Allerdings geht sie nicht nur auf baurechtliche Anforderungen ein, sondern z. B. auch auf Aspekte des Brandschutzes, Hygieneschutzes und der Barrierefreiheit. Worauf müssen Verantwortliche am Bau achten, um die Vorgaben ihrer jeweiligen MVV TB einzuhalten und welche Fassung gilt in welchem Bundesland?

MVV TB Forum Verlag Herkert GmbH

Die MVV TB dient zur korrekten Bauausführung nach Musterbauordnung (MBO) und jeweiliger Landesbauordnung. (Bild: © Minerva Studio – stock.adobe.com)

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die MVV TB? – Definition
  2. Was regelt die MVV TB? – Inhalt
  3. Baurechtliche Anforderungen und Regelungen
  4. MVV TB und Brandschutz

Was ist die MVV TB? – Definition

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine Vorschrift zur Konkretisierung der Landesbauordnungen. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht und dient den Ländern als Grundlage zur Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben in ihr jeweiliges Landesrecht. Die entsprechenden Landesbauordnungen definieren Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Um deren Inhalte noch weiter zu konkretisieren, gibt es für jedes Bundesland eine eigene MVV TB. Sie tragen teils unterschiedliche Namen und sind zu verschiedenen Zeitpunkten verfasst worden.

Hintergrund: Insgesamt gibt es 16 Landesbauordnungen, die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Aufgrund einer Novellierung im Jahr 2016 wurden die damaligen „Technischen Regeln zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken, für Bauarten und Bauprodukte“ in der MVV TB zusammengeführt. Zu beachten ist, dass die Länder teilweise Änderungen an der MVV vornehmen und die einzelnen Verordnungen somit ggf. mit unterschiedlichem Stand vorliegen.

Für eine bessere Übersicht hier der aktuelle Stand zur Umsetzung der MVV TB nach Bundesländern:

Bundesland Umsetzungsstand der MVV TB
Baden-Württemberg VwV TB, seit 12.12.2022
Bayern BayTB, seit 25.04.2022
Berlin VV TB Bln, seit 25.04.2022
Brandenburg VV TB, seit 29.06.2022
Bremen BremVVTB, seit 27.01.2022
Hamburg VV TB mit Hamburger Deckblatt, seit 20.05.2022
Hessen H-VV TB, seit 29.09.2022
Mecklenburg-Vorpommern VV TB M-V, seit 05.02.2020
Niedersachen VV TB Niedersachsen, seit 27.07.2022
Nordrhein-Westfalen VV TB NRW, seit 17.07.2022
Rheinland-Pfalz VV TB Rheinland-Pfalz, seit 08.05.2022
Saarland VV TB Saarland, seit 14.06.2022
Sachsen VwV TB Sachsen, seit 06.01.2021
Sachsen-Anhalt VV TB Sachsen-Anhalt, seit 20.04.2022
Schleswig-Holstein VV TB SH, seit 19.09.2022
Thüringen ThürVVTB, seit 14.11.2022

Stand: März 2023

Ein entscheidendes Organ zur Einhaltung der MVV TB ist die Bauleitung. Sie sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und ist somit u. a. dafür verantwortlich, dass die technischen Baubestimmungen der jeweiligen VV TB befolgt werden.

Wann gilt die MVV TB?

Die derzeit aktuellste Fassung der MVV TB (Ausgabe 2021/1) gilt seit Januar 2022. Sie wurde am 17.01.2021 verfasst und am 14.01.2022 final verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt hatte das DIBt das Einvernehmen aller Länder zur Veröffentlichung der Fassung 2021/1 eingeholt. Dadurch wurde das Veröffentlichungsverfahren für die aktuelle MVV TB abgeschlossen und die Länder konnten die Inhalte der MVV TB 2021/1 in ihr Landesrecht umsetzen.

Was regelt die MVV TB? – Inhalt

Die MVV TB regelt verschiedene technische Baubestimmungen und Anforderungen an Bauprodukte. Hierfür enthält sie alle Normen und Richtlinien, die für die aufgelisteten Bauprodukte und Bauarten wichtig sind.

Inhaltlich gliedert sich die MVV TB in vier Teile, die wie folgt aufgebaut sind:

Abschnitt Inhalt
Teil A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke beachtet werden müssen
  • A 1: Mechanische Festigkeit und Standardsicherheit
  • A 2: Brandschutz
  • A 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • A 4: Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  • A 5: Schallschutz
  • A 6: Wärmeschutz
Teil B Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den Anforderungen aus Abschnitt A gelten
  • B 1: Allgemeines
  • B 2: Technische Regelungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile gem. § 85a Abs. 2 MBO
  • B 3: Technische Gebäudeausrüstungen und Teile von Anlagen, die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen verwendet werden und keine CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung tragen
  • B 4: Bauprodukte und Bauarten, die Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen und für die nach § 85 Abs. 4a MBO eine Rechtsverordnung erlassen wurde
Teil C Technische Baubestimmungen für Bauarten und Bauprodukte, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen
  • C 1: Allgemeines
  • C 2: Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte nach § 22 MBO
  • C 3: Bauprodukte, für die nur ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach § 19 Abs. 1 S. 2 MBO notwendig ist
  • C 4: Bauarten, für die nur ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nach § 16a Abs. 3 MBO erforderlich ist
Teil D Bauprodukte, für die keine Verwendbarkeitsnachweise notwendig ist
  • D 1: Allgemeines
  • D 2: Liste nach § 85a Abs. 4 MBO
  • D 3: Technische Dokumentation nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO

 

Hinzu kommen 17 Anhänge der MVV TB, die folgende Themen behandeln:

Anhang Thema Stand
Anhang 1 Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben Mai 2020
Anhang 2 Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln Mai 2020
Anhang 3 Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Verankerungen in Mauerwerk mit nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln Mai 2020
Anhang 4 Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten Mai 2019 (Januar 2021 geändert)
Anhang 5 WDVS mit EPS, Sockelbrandprüfverfahren Juni 2016
Anhang 6 Hinterlüftete Außenwandbekleidungen Juni 2016
Anhang 7 Anforderungen an Feststellanlagen Juli 2017 (gestrichen in der MVV TB 2019/1)
Anhang 8 Anforderungen an bauliche Anlagen bzgl. des Gesundheitsschutzes (ABG) August 2020
Anhang 9 Textile Bodenbeläge August 2020
Anhang 10 Anforderungen an bauliche Anlagen bzgl. der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG) August 2020
Anhang 11 WDVS mit ETA nach ETAG 004 Mai 2019
Anhang 12 Anwendungsregeln für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze und -systeme sowie Schalungssteine für die Erstellung von Ortbeton-Wänden Mai 2019
Anhang 13 Richtlinie über Rollladenkästen (RokR) November 2019
Anhang 14 Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA) Mai 2019
Anhang 15 Produkte für die Abdichtung von Bauwerken (mindestens erforderliche Leistungen) November 2019
Anhang 16 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie) November 2020
Anhang 17 Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter (StawaR) September 2020

 

Baurechtliche Anforderungen und Regelungen

Nach § 85a Abs. 1 MBO dürfen die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die MVV TB erfüllt diesen Zweck und geht insbesondere auf folgende Themen näher ein:

  • Planung, Bemessung sowie Ausführung baulicher Anlagen und ihrer Teile
  • Merkmale und Leistungen von Bauprodukten in bestimmten baulichen Anlagen oder ihren Teilen
  • Verfahren für die Feststellung der Leistung eines Bauproduktes, das nicht das CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung trägt
  • Zulässige und unzulässige besondere Verwendungszwecke für Bauprodukte
  • Festlegungen von Klassen und Stufen, die Bauprodukte für bestimmte Verwendungszwecke aufweisen sollen
  • Voraussetzungen für die Abgabe der Übereinstimmungserklärung für nicht harmonisierte Produkte
  • Angaben zu nicht harmonisierten Bauprodukten sowie zu Bauarten, die eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfen
  • Art, Inhalt und Form der technischen Dokumentation

Dabei sind in der MVV TB nur solche Punkte enthalten, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, um die bundesweiten Vorgaben der MBO zu erfüllen. Sie erstrecken sich allerdings auch auf andere Bereiche des Bauwesens, z. B. den Brandschutz.

MVV TB und Brandschutz

Der Brandschutz spielt in der MVV TB ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Technischen Baubestimmungen konkretisieren die Anforderungen an den baulichen Brandschutz i. S. d. MBO. So gelten für alle baulichen Anlagen folgende Grundanforderungen (gemäß § 3 MBO i. V. m. § 14 MBO):

Sie müssen so angeordnet, errichtet, verändert und Instand gehalten werden, dass

  • der Entstehung von Bränden vorgebeugt wird,
  • eine Brandausbreitung (von Feuer und Rauch) vermieden wird,
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und
  • wirksame Löscharbeiten am Gebäude möglich sind.

In den weiteren Unterabschnitten geht die MVV TB noch auf folgende Bereiche des baulichen Brandschutzes ein:

  • Zugänglichkeit baulicher Anlagen
  • Brandverhalten und Feuerwiderstandsfähigkeit von Teilen baulicher Anlagen
  • Tragende und aussteifende Bauteile
  • Außen- und Trennwände
  • Brandwände und Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind
  • Decken und Dächer
  • Treppen und notwendige Treppenräume
  • Notwendige Flure und offene Gänge
  • Fahrschachtwände und Fahrschachttüren für Aufzüge
  • Installationsschächte und -kanäle, Systemböden sowie elektrische Betriebsräume
  • Anlagen und Bauprodukte der Technischen Gebäudeausrüstung
  • Bauliche Anlagen zur Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff
  • Garagen und Sonderbauten

Da die Vorgaben der MVV TB für einen intakten baulichen Brandschutz so umfangreich sind, sollten sich Sicherheits- und Brandschutzverantwortliche rechtzeitig über alle wichtigen rechtlichen Anforderungen informieren.

Veranstaltungsempfehlung

Passend zur MVV TB und dem Brandschutz gibt es z. B. die Live-Online-Seminarreihe „Brandschutz-Fachgespräche“. Sie besteht aus vier jeweils dreistündigen Seminaren, die sich mit aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Neuerungen im Brandschutz beschäftigen.

Alternativ kann auch eine entsprechende Auffrischung für Brandschutzbeauftragte dabei helfen, sich über aktuelle Änderungen zu informieren. Damit vertiefen die Verantwortlichen ihr Fachwissen und stellen sicher, dass alle Regelungen des (baulichen) Brandschutzes berücksichtigt werden.

 

Augsburg, den 23.03.2023
Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT

Quellen: „Handbuch Brandschutzvorschriften“, „Sicherheitshandbuch Brandschutz“, „Die neue Arbeitsstättenverordnung“, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

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