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Qualifizierte Beschäftigte sind ein wesentlicher Stabilitäts- und Sicherheitsfaktor im Unternehmen. Um ihr Wissen aktuell zu halten, sollten sie regelmäßige Weiterbildungsangebote ermöglicht bekommen. Damit Unternehmen solche Fortbildungen übersichtlich planen und organisieren können, hilft ein sog. betrieblicher Schulungsplan. Mithilfe einer passenden Vorlage lässt sich ein solcher Plan schnell und einfach für das eigene Unternehmen nutzen.
Inhaltsverzeichnis
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Je größer ein Unternehmen, desto mehr Angestellte arbeiten i. d. R. dort. Gleichzeitig sollten all diese Beschäftigten regelmäßig verschiedene berufliche Weiterbildungen besuchen, um ihr fachliches Wissen aufzufrischen und neue Kompetenzen aufzubauen. Das sorgt für mehr Sicherheit im Betrieb und steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings kann es bei steigender Beschäftigtenzahl schnell unübersichtlich werden, wenn es darum geht, alle erforderlichen Fortbildungen im Blick zu behalten.
Hier kommt der betriebliche Schulungsplan ins Spiel: Er gibt eine Übersicht über alle Schulungen, die im Betrieb geplant sind oder schon durchgeführt wurden. Bei jeder Maßnahme wird der Plan aktualisiert und der Wiederholungstermin in den Folgeplan eingetragen. So lässt sich der erforderliche Schulungsbedarf ermitteln. Zudem können sich die Beschäftigten die erfolgten Schulungen auf ihrer Mitarbeiterkarte oder einer Qualifikationsmatrix (ggf. zusätzlich Subunternehmerpass) eintragen. Darin können alle Schulungen erfasst sowie die Durchführung geplant und dokumentiert werden. So können Vorgesetze den aktuellen Schulungsstand jeder angestellten Person direkt einsehen.
Eine stetig erhöhte Qualifikation der Beschäftigten bietet Arbeitgeber/-innen verschiedene Vorteile:
Mit einem passenden Schulungsplan verpassen Verantwortliche keine Gelegenheiten mehr, ihre Angestellten rechtzeitig über notwendige Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
Gleichzeitig müssen Personalverantwortliche die dazugehörigen arbeitsrechtlichen Vorgaben kennen. Da sich in diesem Bereich regelmäßig Änderungen ergeben, sollten sich auch Führungskräfte mit einer Weiterbildung über wichtige Neuerungen informieren. Derzeit sind v. a. die Themen Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit relevant. Eine passende Möglichkeit sich hierüber auf dem Laufenden zu halten, bietet das Seminar „Update: Arbeitsrecht“. Dort erfahren die Teilnehmenden an einem Tag, welche arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen wirklich wichtig sind und wie sie diese in ihrem Betrieb nutzen. Außerdem erlernen sie die notwendigen Handgriffe, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen.
Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung
Wieso ein Schulungsplan für Arbeitgeber und Arbeitnehmer außerdem hilfreich sein kann, zeigt das folgende Beispiel.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt in allen Unternehmen eine wichtige Rolle, insbesondere z. B. im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei Arbeiten mit elektrischen Anlagen. Durch die Nutzung eines betrieblichen Schulungsplans stellen Unternehmen sicher, dass sie einige der wichtigsten Anforderungen hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erfüllen.
Durch den Schulungsplan lassen sich folgende Punkte sicherstellen, die sowohl für den Schutz der Beschäftigten als auch die Personalentwicklung wichtig sind:
Hinweis für Arbeitgeber/-innen: Es ist wichtig, mindestens einmal jährlich auch auf rechtliche Änderungen zu achten und den Schulungsbedarf im Schulungsplan ggf. anzupassen. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen folgende Bereiche regelmäßig aufgefrischt werden:
Die kontinuierliche Qualifikation der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Garant für eine hohe Kundenzufriedenheit. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigt, wenn regelmäßig Schulungen angeboten werden – ein wichtiger Faktor in Zeiten des Fachkräftemangels.
Diese Vorlage zeigt den beispielhaften Entwurf eines Schulungsplans für einen bestimmten Zeitraum. Mit dieser Übersicht können Betriebe ihre Personalentwicklung systematisch vorantreiben. Sie lässt sich einfach in Excel oder Word übertragen.
Um den Plan mit all seinen Vorteilen nutzen zu können, gibt der nachfolgende Abschnitt noch einige Hinweise.
Richtig genutzt kann der Schulungsplan die erforderliche Bedarfsermittlung erleichtern. Sie ist elementar für die gezielte Fortbildung der Angestellten. Deshalb sollten Arbeitgeber/-innen alle Beschäftigten dazu motivieren, Seminare, Lehrgänge oder Online-Weiterbildungen zu besuchen. Besonders bei Geringqualifizierten ist dieser Schritt wichtig.
Um die Personalentwicklung systematisch voranzutreiben, sollten als Ergänzung zum Schulungsplan folgende Fragen herangezogen werden:
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einen Schulungsplan und die spezifischen Schulungen der Mitarbeiter zu dokumentieren. Eine Möglichkeit dieser Dokumentation stellt die Qualifikationsmatrix dar. Es besteht kein Zwang, dieses Modell zu nutzen. Vorhandene Dokumentations- und Planungshilfen, die sich betrieblich bewährt haben, können weiterhin genutzt werden.
Der Nachweis über die Fortbildung und Schulung der Beschäftigten muss dokumentiert werden und in die Personalakte abgeheftet werden. Zu besseren Übersicht sollte der Nachweis auch im Schulungsplan vermerkt werden.
Sind Beschäftigte auf einer Fortbildung, müssen Arbeitgeber ggf. andere rechtliche Vorgaben zur Arbeitszeit beachten. Passend dazu wurde erst vor kurzem das Arbeitszeitgesetz geändert, ebenso wie andere arbeitsrechltiche Gesetze. Um hier keine wichtigen Änderungen zu verpassen, sollten sich Personalverantwortliche im Seminar „Update: Arbeitsrecht“ über aktuelle Neuerungen informieren.
Augsburg, 23.03.2022Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT