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Bei einer Auktion konkurrieren mehrere Bieter um ein Gut bzw. einen Auftrag.
Die Außenprüfung ist eine von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte.
Unter dem außerordentlichen Ergebnis versteht man den Differenzbetrag zwischen den unregelmäßig anfallenden (außergewöhnlichen und periodenfremden) Erträgen und Aufwendungen.
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Die Ausfuhr von Waren wird in der Europäischen Gemeinschaft von den Zollbehörden überwacht. Diese überprüfen die Einhaltung bestehender Rechtsnormen und nehmen als Nachweispapier die notwendigen Anmeldungen (Ausfuhranmeldung) entgegen.
Die Ausfuhrliste enthält alle Waren, deren Ausfuhr wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig sind. Eine Grundlage für die Ausfuhrliste ist dabei die Dual-Use-Güter-Verordnung (EG-Verordnung 1334/2000).
Im Steuerrecht bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Auslieferungslager stehen auf der untersten Stufe der vertikalen Distributionsstruktur und sind direkt dem Verkaufsbezirk zugeordnet.
Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb.
Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Im Ausschreibungsverfahren müssen eventuelle Bieter darauf hingewiesen werden, dass das Bietverfahren ohne Zuschlag eingestellt oder eine Aufteilung einzelner Gewerke vorgenommen werden kann. Sonst könnte ein Bieter auf Schadensersatz klagen, wenn man ihn nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.
Als Auszahlung bezeichnet man einen Abfluss an Zahlungsmitteln.
Im engeren Sinn die Übertragung von Aufgaben im Produktionsprozess von menschlichen Mitarbeitern auf technische Systeme. Die Systeme sollen durch autonomes Handeln Ziele eigenständig verfolgen, erreichen, bilden und aufrechterhalten.
Systeme, die ohne Anweisungen von Menschen komplexe Aufgaben lösen sowie selbstständig entscheiden, lernen und reagieren.
Abkürzung für Business-to-Business
Abkürzung für Business-to-Customer
Auch „Inbound Link“ oder „Rückverweise“ genannt. Ein Link, der von einer fremden Homepage auf die eigene Homepage verlinkt. Wenn dieverweisende Website eine hohe Reputation hat, dann nützt dies der Sichtbarkeit ( → SEO) der eigenen Homepage.