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Die Ausfuhrliste enthält alle Waren, deren Ausfuhr wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig sind. Eine Grundlage für die Ausfuhrliste ist dabei die Dual-Use-Güter-Verordnung (EG-Verordnung 1334/2000).
Die EG setzt dabei die Entscheidungen, die in einzelnen internationalen Gremien getroffen wurden, in europäisches Recht um. Die jeweils aktuellste Version der Ausfuhrliste ist auf der Internetseite www.bafa.de des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) enthalten. Teil I der Ausfuhrliste nennt in den Abschnitten A und C die Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien), auf die sich die Beschränkungen beziehen. Der Teil I B der Ausfuhrliste entfällt, da die dort bezeichneten Gegenstände durch die Anti-Folter-Verordnung der EG verboten werden.