Bankauskünfte werden nach einem standardisierten Verfahren in Deutschland von Kreditinstituten erteilt. Die Auskünfte sollen eine Einschätzung der Kredit- und Zahlungsfähigkeit des Bankkunden geben.
Dieses international gängige Verfahren gilt als Verkehrssitte und wird nicht als Durchbrechung des Bankgeheimnisses gewertet. Auskünfte ausländischer Banken setzen z. T. das schriftliche Einverständnis desjenigen voraus, über den angefragt wird. Weitere Auskünfte sind über Gesellschaften wie Schufa oder Creditreform möglich.