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Die Ausfuhr von Waren wird in der Europäischen Gemeinschaft von den Zollbehörden überwacht. Diese überprüfen die Einhaltung bestehender Rechtsnormen und nehmen als Nachweispapier die notwendigen Anmeldungen (Ausfuhranmeldung) entgegen.
Bei der Ausfuhr von Waren gibt es – abweichend vom Grundsatz des freien und uneingeschränkten Warenverkehrs – Regeln, die zu Schutzzwecken den Warenfluss zwischen einzelnen Ländern beschränken. Dies sind im Besonderen Embargos und Genehmigungsvorbehalte. Grundsätzlich ist für alle Waren, die in ein Land außerhalb der EG verbracht werden sollen, eine Ausfuhranmeldung abzugeben.