Unter dem außerordentlichen Ergebnis versteht man den Differenzbetrag zwischen den unregelmäßig anfallenden (außergewöhnlichen und periodenfremden) Erträgen und Aufwendungen.
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Unter dem außerordentlichen Ergebnis im Sinne von HGB, IAS und US-GAAP sind jedoch nur die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallenden einmaligen bzw. nicht regelmäßigen Erfolge zu erfassen.