Fachlexikon Weiterbildung

Begriff Definition
Geschäftswert

Beim Geschäftswert (auch Firmenwert genannt) handelt es sich um einen Vermögenswert, der den Wert der bestehenden Organisation eines Unternehmens, dessen Ansehen, Kundenstamm usw. darstellt.

Gesellschafter einer Personengesellschaft

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind im Gegensatz zu den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft nicht nur finanziell beteiligt, sondern bringen auch ihre Arbeitsleistung in die Gesellschaft ein. Synonym: Member of a Partnership

Gesellschaftervertrag

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit mehr als einer Person wird unabhängig von der Rechtsform zwischen den Gesellschaftern ein Gesellschaftervertrag geschlossen.

Gesellschaftsvertrag

Bei der Gründung des Unternehmens wird von den Beteiligten in schriftlicher Form ein Gesellschaftsvertrag geschlossen.

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen muss.

Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten

Das Verfahren der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, engl. Weighted Average Cost of Capital (WACC), bezeichnet einen zu den Discounted-Cash-Flow-Verfahren der Unternehmensbewertung gehörenden Ansatz.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die GuV ist ein Teil des Jahresabschlusses. Sie ist eine systematische Aufstellung, bei der den Aufwendungen eines bestimmten Zeitraums die Erträge zur Ermittlung des Erfolgs (Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag) gegenübergestellt werden.

Gewinnermittlung durch Bilanzierung

Anders als bei der Gewinnermittlung durch die Einnahme-Überschuss- Rechnung wird auch die Veränderung von Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt.

Gewinnrealisierung

Gewinnrealisierung durch eine entgeltliche Veräußerung (Sale or Exchange).

Gewinnziel / Gewinnplanung

Das Gewinnziel oder das Gewinnbedarfsbudget beschreibt alle Anforderungen, die vor Abzug von Ertragsteuern und von Zinsen an den Gewinn gestellt werden.

Gezeichnetes Kapital

Der Teil des Eigenkapitals einer AG (= Grundkapital, mindestenns 50.000 Euro) oder einer GmbH (= Stammkapital, mindestens 25.000 Euro), dessen Höhe durch den Nennwert aller ausgegebenen Aktien bestimmt wird.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Beim Gleichbehandlungsgrundsatz handelt es sich um die prinzipielle Pflicht innerhalb des Arbeitsrechts, Beschäftigte gleichzubehandeln.

Global Sourcing

Unter Global Sourcing wird der weltweite Bezug von Beschaffungsobjekten verstanden. Durch die Internationalisierung der Beschaffung werden die Beschaffungsmöglichkeiten gezielt erweitert. Vorteile der Globalisierung liegen in der Erschließung neuer Märkte für die Beschaffung und den Absatz. Bei Verbleib der Kernproduktion im Inland führt die Globalisierung zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Auch können durch Global Sourcing Wechselkursschwankungen und Preisdifferenzen ausgenutzt werden.

GMK-Analyse

Die GMK-Analyse klassifiziert Beschaffungsobjekte in Abhängigkeit von ihrem Volumen, bzw. der Sperrigkeit. G-Material bezeichnet großvolumige Teile, M-Material mittelvolumige und K-Material kleinvolumige Teile.

GoBD

Die Abkürzung „GoBD“ bedeutet „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Das ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Dieses Schreiben ist seit dem Jahr 2015 in Kraft und wurde zuletzt am 01.01.2020 in neuer Fassung veröffentlicht.

Darin beschreibt das BMF grundlegende Anforderungen an die korrekte elektronische Buchführung von Unternehmen. Hierzu gehören z. B. Regelungen zur Umsetzung der Abgabenordnung (AO) und zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS).

Die Anforderungen der GoBD erläutern u. a. folgende Bereiche:

  • grundlegende GoBD-konforme Arbeitsweise
  • ersetzendes Scannen
  • vollständige Verfahrensdokumentation
  • GoBD-konformer Einsatz von Software und Hardware
  • revisionssichere Archivierung

Zuvor mussten Unternehmer die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) sowie die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) beachten. Beide Anweisungen sind mit der Bekanntmachung der neuen GoBD am 01.01.2015 außer Kraft getreten.

Für wen gelten die GoBD und sind sie Pflicht?

Die GoBD gelten für alle, die regelmäßig Gewinneinkünfte erzielen. Dazu gehören Groß- und Kleinunternehmer, aber auch Selbstständige und freiberuflich Arbeitende. Sie unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung ihrer steuerrelevanten Geschäftsunterlagen, auch wenn z. B. Kleinunternehmer die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen.

► Ja, die GoBD ist für alle Unternehmer Pflicht.

Was bedeutet GoBD-konform?

Damit sein Betrieb GoBD-konform handelt, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass er innerhalb der gültigen Aufbewahrungsfristen alle Vorgaben und Ordnungsvorschriften der GoBD befolgt. Von dieser Regelung sind alle steuerrelevanten Dokumente betroffen. Dabei ist es egal, ob sie elektronisch oder in Papierform vorliegen.

Besonderheit: Elektronisch eingegangene Rechnungen müssen auch elektronisch archiviert werden.

Wer prüft die GoBD?

Ob der Unternehmer seine Buchführung GoBD-konform ausführt, prüft das zuständige Finanzamt in umfangreichen Betriebsprüfungen. Dabei achtet es insbesondere auf eine GoBD-konforme Archivierung.

Wie kann man GoBD-konform archivieren?

Laut GoBD muss der Unternehmer alle Daten revisionssicher archivieren. Damit ist die Archivierung in einem elektronischen bzw. digitalen Archivsystemen gemeint.

Für die GoBD-konforme Archivierung muss der Betrieb die Dokumente wie folgt verbuchen und archivieren:

  • vollständig
  • nicht veränderbar
  • nachvollziehbar und nachprüfbar
  • zeitgerecht
  • ordnungsgemäß
  • richtig

Selbst steuerrechtlich relevante E-Mails sind revisionssicher zu archivieren. Mit diesen Anforderungen sollen die GoBD sicherstellen, dass die Verarbeitung von Dokumenten von ihrer Entstehung bzw. ihrem Eingang bis zu ihrer Archivierung lückenlos nachvollzogen werden kann.

Gleichzeitig muss der Unternehmer ein vorschriftenkonformes und somit revisionssicheres Speichermedium zur elektrischen Buchführung bzw. Archivierung nutzen. Hier sind alle betrieblichen Dokumente digital aufzubewahren, etwa Rechnungen, Lieferscheine oder Geschäftsbriefe.

Welche Aufbewahrungsfristen gibt es?

Im Rahmen der GoBD gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Der Unternehmer darf aufbewahrungspflichtige Dokumente erst nach sechs bzw. zehn Jahren entsorgen. Sie ergeben sich aus den Regelungen der Abgabenordnung.

So gelten für folgende Dokumente folgende Aufbewahrungsfristen:

sechs Jahre zehn Jahre
  • selbst empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
  • versendete Handels- oder Geschäftsbriefe
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B.:
    • Angebote
    • Verträge
    • Auftragsbestätigungen
    • Mahnungen
    • Versicherungspolicen
  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Inventare
  • Eröffnungsbilanz (inkl. allen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die zum Verständnis notwendig sind)
  • Jahresabschlüsse (Bilanz und GuV)
  • Lageberichte
  • Buchungsbelege und Rechnungen (z. B. Quittungen, Lieferscheine, Reisekostenabrechnungen)
  • Fahrtenbücher
  • Bankunterlagen und Kontoauszüge
  • Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen

 

Aber wie setzen Unternehmer die Vorgaben der GoBD zur Buchführung rechtssicher um? Mit den Weiterbildungen der AKADEMIE HERKERT erhalten Unternehmer das notwendige Fachwissen zu den Themen elektronische Buchführung, Rechnungswesen und Bilanzen.

So erläutert z. B. das Seminar „ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN“, wie Unternehmer ihre Prozesse in der elektronischen Rechnungsabwicklung effektiv und kostensparend organisieren. Außerdem zeigt das Seminar, worauf die Finanzverwaltungen bei ihren Besichtigungen besonders achten und welche typischen Fehler Unternehmer hierbei vermeiden sollten.

Bei der eintägigen „FACHTAGUNG ELEKTRONISCHE BUCHHALTUNG“ erklären Fachexperten, welche steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen Unternehmer an die elektronische Buchhaltung erfüllen müssen. Außerdem profitieren die Teilnehmer vom Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmern und können ihre Praxisfragen mit den Experten klären.

Des Weiteren zeigt das Seminar „DIGITALISIERUNG IM RECHNUNGSWESEN“, wie Unternehmer die digitale Transformation in ihrem Betrieb erfolgreich umsetzen und weiterentwickeln. Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Trends sowie Technologien und erfahren, welche Chancen und Potentiale sich für ihr eigenes Unternehmen ergeben.

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