Goodwill-Abschreibung

Begriff Definition
Goodwill-Abschreibung

Der Wertverzehr / Die Abschreibung eines entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts (Intangible Property).

Goodwill heißt „Amortisation“ im Gegensatz zum Begriff „Depreciation“, der die Abschreibung auf Sachanlagen bezeichnet. Der Abschreibungszeitraum für den Firmenwert (Goodwill) beträgt im deutschen Steuerrecht 15 Jahre.

Amortizable Intangible Asset: abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut

Self-created Intangible: selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut

 

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