Neuigkeiten & Fachwissen
16.05.2017

Das Einkommen von Frauen liegt ca. 21 Prozent unter dem der Männer. Die Gründe dafür liegen zum einen in der Berufsauswahl und zum anderen in der familienbedingten Erwerbspause, nach der Frauen häufig als Teilzeitkräfte oder in Minijobs wieder einsteigen. Aber auch Frauen, die in derselben Branche arbeiten wie ihre männlichen Kollegen, erhalten rund sieben Prozent weniger Lohn. Aus diesem Grund hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf zur Lohngerechtigkeit eingereicht. Es soll die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen transparenter machen und für mehr Gleichberechtigung sorgen. Am 15.05.2017 hat der Bundesrat diesen Gesetzesbeschluss gebilligt. Folgende Neuerungen kommen damit auf Unternehmen zu:


Regelmäßige Berichtspflicht
Unternehmen ab 500 Mitarbeitern, die nach dem Handelsgesetzbuch zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, müssen künftig Berichte über die Gleichstellung von Männern und Frauen, Lohngleichheit und Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes vorlegen.

Prüfung zur Einhaltung der Entgeltgleichheit
Private Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen künftig regelmäßig überprüfen, ob das Gebot der Entgeltgleichheit in ihren Betrieben eingehalten wird. Dafür sieht das Gesetz die Einführung betrieblicher Prüfverfahren vor.

Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte
Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern, die nicht nach Tarif bezahlt werden, haben künftig das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien die Höhe ihres Lohns festgelegt wird. Außerdem können sie die Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten erfragen und notfalls eine höhere Bezahlung einklagen.

Mehr Mitbestimmung des Betriebsrats
Ist ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden, muss dieser sich für die Umsetzung einer gerechten Bezahlung einsetzen. Sollten Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen hat der Betriebsrat das Recht, den Arbeitgeber auf ordnungsgemäße Durchführung zu verklagen.

Aktuelle Informationen zur Reform des Lohngleichheitsgesetzes und wie Sie die Neuerungen in der Praxis umsetzen erhalten Sie bei der AKADEMIE HERKERT im Seminar Arbeitsrecht 2017 - Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung kennen.

 

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