Vermeidung von Haftungsfallen bei Planung und Bauüberwachung
Es ist ein bekanntes Phänomen: die Planung steht, es kann losgehen – und dann kommt irgendetwas dazwischen, das den gesamten Bauablauf stört. Aktuell eskaliert die Situation aufgrund von Material- und Personalknappheit. Folge sind oftmals teure Streitigkeiten und deutliche Kostensteigerungen. Doch wer haftet in solchen Fällen? Immer öfter sehen die Auftraggeber auch den Planer und den Bauüberwacher für Verzögerung bei den Vergaben oder im Bauablauf in der Verantwortung.
In der Online-Kurz-Schulung Störungen im Planungs- und Bauablauf vermittelt unser Experte Guido Sandmann, worauf bereits während der Planungsphase und bei den Vergaben geachtet werden sollte, um Bauverzögerungen zu vermeiden und Haftungsfallen zu umgehen.
Zur Terminübersicht >
1. Zeitliche Rahmenbedingungen für die Planung
2. Verzögerung der Objektplanung
3. Verzögerung der Fachplanung
4. Verzögerung der Bauausführung
5. Ausgesuchte Sonderfälle
Guido Sandmann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt fast ausschließlich in den Rechtsgebieten rund um die Immobilie tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen u.a. das Vorbereiten, Verhandeln und Begleiten von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, alle Belange rund um die VOB/B und VOB/C sowie die Beratung von Bauträgern, Planern und Immobilienverwaltern. Herr Sandmann ist zudem als Autor und Referent für Themen rund um das Bau- und Architektenrecht tätig.