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Änderungen und Anpassungen in der Verordnung
Am 14. Juli 2021 wurde die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten verabschiedet. Seit dem 01.01.2022 ist die Verordnung in Kraft getreten und stellt mit ihren umfangreichen Änderungen eine neue Herausforderung für Tätige in der Immobilienbewertung dar. Die Regelungen, die bisher in den Richtlinien enthalten waren (Sachwert-, Vergleichswert-, Bodenwert, und Ertragswertrichtlinie), gehen nun im Text der ImmoWertV2021 auf. Was Sie von dem Systemwechsel erwarten können, wie die Regelungen für die Erstellung von Immobiliengutachten eingebaut wurden und weshalb es sich ohne die endgültige ImmoWertA2021 schwierig gestaltet den Systemwandel umzusetzen, erfahren Sie in diesem Vortrag.
Erfahren Sie vom Experten Hartmut Häusler was sich in der neuen ImmoWertV2021 verändert hat und erhalten einen Ausblick auf die Anwendung der neuen Richtlinien.
Reichen Sie außerdem Ihre Teilnahmebescheinigung als Rezertifizierungsnachweis bei der DEKRA Certification GmbH ein!
Tätige in der Immobilienbewertung, Immobilienbewerter/innen, Sachverständige der Immobilienbewertung, Immobilien- und Bankkaufleute mit immobilienbezogener Berufserfahrung, Architekten, Ingenieure und Techniker aus der Bauwesen, Immobilienfachwirte
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.
Dipl.-Kfm. (FH), Dipl.-Wirt.-Päd. Hartmut Häusler, MHBA