Kompakte Rechtsgrundlagen zum Betriebsverfassungsrecht für die Unternehmenspraxis
Wichtige unternehmerische Entscheidungen können nur selten ohne Mitwirken des Betriebsrats getroffen werden. Wenn die Unternehmensführung ihre Rechte und Pflichten nicht kennt, ergeben sich daraus schnell Einschränkungen im Betriebsablauf und Handlungspotenziale gehen verloren. Auch unnötige Zugeständnisse und langwierige kostenintensive Auseinandersetzungen können die Folge sein.
Aktuell gibt es wichtige Neuerungen zur Beachtung des Datenschutzes durch den Betriebsrat. Auch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz führt nach wie vor zu Fragen, beispielsweise im Hinblick auf virtuelle Betriebsratssitzungen oder die Beteiligung des Betriebsrats bei der Einführung von Mobiler Arbeit.
Arbeitgeber/-innen müssen sich stets über die neuen Regeln informieren. Zudem sollte man die einschlägige aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht kennen, damit die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat optimal gestaltet werden kann.
In unserer Schulung "Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber/-innen" vermittelt unsere praxiserfahrene Expertin das nötige Grundlagenwissen für eine rechtssichere, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Außerdem informiert sie über die aktuelle Rechtsprechung und alle arbeitgeberrelevanten Fakten.
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Das Seminar "Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber/-innen" kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht die Schulung aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmenden haben jederzeit die Gelegenheit ihre individuellen Fragen zu stellen und profitieren vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der Expertise der Referentin.
Besonderheiten des virtuellen Seminars:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmenden erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung, Seminarunterlagen in digitaler Form und Arbeitshilfen, z. B. eine Checkliste zur Freistellung von Betriebsräten, diverse Musteranschreiben an den Betriebsrat und verschiedene Muster-Kündigungsschreiben.
I Der Betriebsrat – Grundlegender Überblick
II Kosten für den Betriebsrat optimieren
III. Datenschutz und Betriebsrat. Was regelt der neue § 79a BetrVG? IV. Mitbestimmung und Grenzen in sozialen Angelegenheiten
V Mitbestimmung und Grenzen in personellen Angelegenheiten
VI Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung VII Besprechung individueller Fälle aus der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Frau Hergenröder, warum ist es so wichtig, dass sich auch Arbeitgeber mit dem Betriebsverfassungsrecht auseinandersetzen? Betriebsräte haben einen gesetzlich verankerten Schulungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Sie sind aus diesem Grunde oft gut geschult – und zwar auf Kosten des Arbeitgebers. Damit kennen sie ihre Rechte genau, die sie dann auch entsprechend einfordern. Der Umgang auf „Augenhöhe“ in rechtlicher Hinsicht ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wichtig für vielerlei Maßnahmen im Betrieb. Daher müssen sich auch Arbeitgeber mit den Grundfragen des Betriebsverfassungsrechts vertraut machen. Sonst passiert es leicht, dass Probleme aus „Unwissenheit“ entstehen. Wenn der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht oder nicht ausreichend beachtet, müssen im Ernstfall vom Arbeitgeber ergriffene Maßnahmen im Betrieb rückgängig gemacht werden. Das kann erhebliche Kosten für den Betrieb zur Folge haben und bringt auch großen Verwaltungsaufwand mit sich. Damit Arbeitgeber ihre Entscheidungen im Betrieb rechtssicher treffen können, vermitteln wir ihnen auf unserem Seminar die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und den richtigen Umgang mit dem Betriebsrat. Was sind die häufigsten Problemfälle, die Teilnehmende mit ins Seminar bringen? Die Teilnehmenden sind oftmals verunsichert, in welchem Umfang ein Betriebsrat tatsächlich Anspruch auf kostenintensive Schulungen hat. Kann der Arbeitgeber auf ein wesentlich kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen? Wie sieht es mit Fragen der Freistellung von der Arbeit aus? Geht die Arbeit als Betriebsrat grundsätzlich vor oder muss dieser bei der Erledigung von Betriebsratsaufgaben auch auf die Interessen des Betriebes Rücksicht nehmen? Letztlich wird auch die Frage der Optimierung der Kosten des Betriebsrats viel diskutiert. Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft? Fragen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und deren Grenzen sind ein zentrales Thema in unserem Seminar zum Betriebsverfassungsrecht. Bei diesem Themenkomplex besteht regelmäßig die größte Unsicherheit. Hier können wir im Rahmen des Seminars anhand der gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung die Regeln herausarbeiten, die von beiden Seiten zu beachten sind. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sollte kooperativ sein, damit die betrieblichen Interessen und die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt werden können. Warum ist die Zusammenarbeit trotzdem oft von Konflikten geprägt? Das Betriebsverfassungsgesetz geht vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat aus. So sagt es ausdrücklich § 2 Abs. 1 BetrVG. Das macht auch wirklich Sinn, weil eine konstruktive Betriebspartnerschaft Vorteile für die Belegschaft mit sich bringt und einen wirtschaftlichen Mehrwert für das Unternehmen darstellt. Gleichwohl sieht es in der Praxis oft ganz anders aus. Oftmals kommt es zu Unstimmigkeiten, die das Betriebsklima nachhaltig verschlechtern können – auch aus Unkenntnis über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auf Seiten des Arbeitgebers. Um dies zu vermeiden, erhalten die Teilnehmer unseres Seminars das notwendige Handwerkszeug, um Situationen dieser Art zu vermeiden und im Zweifelsfall arbeitsrechtlich argumentativ zu überzeugen. Das Ziel sollte im Betrieb eine positive Zusammenarbeit für beide Seiten sein. Mit dem im Seminar erworbenen Wissen werden den Teilnehmern die notwendigen Entscheidungen leichter fallen, um dieses Ziel im Betrieb umsetzen zu können.
Rechtsanwältin und Referentin, Expertin für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Berufsbildungsrecht. Sie ist seit 1982 als Rechtsanwältin tätig und berät und vertritt Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich sowie außergerichtlich. Seit 1991 ist sie als Referentin, Dozentin und Seminarleiterin tätig. Als ausgewiesene und anerkannte Expertin ist sie eine gefragte Seminarleiterin und Trainerin von Führungskräften und Personalverantwortlichen, die sie in Grundsatzfragen des Arbeitsrechts schult. Sie arbeitet als Herausgeberin, Autorin sowie Kommentatorin arbeitsrechtlicher Literatur für verschiedene Verlage und ist Beraterin einer Schlichtungsstelle. Sie ist u.a. Referentin des Lehrgangs „Fachreferent/in Arbeitsrecht“ und Herausgeberin des Praxishandbuchs „Das neue Berufsbildungsrecht“.