Praxiswissen für die Pflege
Kenntnisse der aktuell geltenden arbeitsrechtlichen Gesetze und Richtlinien sind für alle leitenden Pflegefachkräfte von entscheidender Bedeutung – unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege oder in einem Pflegeheim tätig sind. Eines der aktuellsten, in dieser Kurz-Schulung behandelten Themen betrifft die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Pflegekräfte, welche das BAG mit Urteil vom 13. September 2022 bestätigt hat. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung werden darüber hinaus weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen besprochen, die insbesondere für Beschäftigungsverhältnisse in der Pflege relevant sind.
In der 3-stündigen Online-Kurzschulung „Arbeitsrecht für Führungskräfte im Pflegebereich“ erhalten Führungskräfte in der Pflegebranche genau das Praxiswissen, das sie benötigen, um rechtskonform und professionell agieren zu können.
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Teilzeitkräfte und Vertretungskräfte im Pflegesektor
Arbeitgeberpflichten
Umgang mit Urlaubsansprüchen der Mitarbeitenden
Fragen des Arbeitszeitrechts, die Erstellung von Schichtplänen und die Beteiligung des Betriebsrats Alles rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit in der Pflege Abmahnung und Kündigung
Rechtsanwältin und Referentin, Expertin für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Berufsbildungsrecht. Sie ist seit 1982 als Rechtsanwältin tätig und berät und vertritt Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich sowie außergerichtlich. Seit 1991 ist sie als Referentin, Dozentin und Seminarleiterin tätig. Als ausgewiesene und anerkannte Expertin ist sie eine gefragte Seminarleiterin und Trainerin von Führungskräften und Personalverantwortlichen, die sie in Grundsatzfragen des Arbeitsrechts schult. Sie arbeitet als Herausgeberin, Autorin sowie Kommentatorin arbeitsrechtlicher Literatur für verschiedene Verlage und ist Beraterin einer Schlichtungsstelle. Sie ist u.a. Referentin des Lehrgangs „Fachreferent/in Arbeitsrecht“ und Herausgeberin des Praxishandbuchs „Das neue Berufsbildungsrecht“.