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Auffrischungsschulung gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 und § 22 SGB VII
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vermittlung des zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen, aktualisierten Fachwissens und der entsprechenden Kompetenzen. Besondere Bedeutung kommt dabei der ausführlichen Vorstellung relevanter neuester Rechtsänderungen und deren praxisgerechten Umsetzung zu.
Neueste Erkenntnisse aus der Praxis, die Beantwortung anstehender Fragen und ein qualifizierter Erfahrungsaustausch runden die Veranstaltung ab. Die Fortbildung ermöglicht den Teilnehmenden,
Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte beschäftigen.
Sven Rost ist Geschäftsführer der Firma Rost Consulting, einem überregional tätigen Unternehmen, das sich im Bereich Brand- und Arbeitsschutz am Markt etabliert hat. Neben deutschlandweiten Kooperationen mit Unternehmen des Arbeitsschutzes und der Ersten Hilfe, ist Herr Rost als Dozent bei verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung tätig. Um den Wirkungskreis abzurunden, ist noch die Tätigkeit als Redakteur zu erwähnen, der Herr Rost im 14-tägigen Rhythmus nachkommt.
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