Rechte. Pflichten und Haftungsrisiken 2023
Wer Prokura erhält oder erteilt, sollte sich unbedingt allen handelsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Geschäftsalltag bewusst sein. Dazu gehört vor allem, die Rechte, Pflichten und Grenzen der Vertretungsmacht genau zu kennen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Zusammenarbeit muss auf einer vertrauensvollen und rechtskonformen Basis beruhen, damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt.
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und den Geschäftsverkehr mit Prokura einwandfrei führen.
Handelsrechtliche Aspekte:
Inhalt und Zweck der Prokura
Die besondere betriebliche Stellung durch Prokura
Vollmachten und Befugnisse
Wann endet die Prokura?
Arbeitsrechtlichen Aspekte:
Prokura in leitender Anstellung
Prokura in besonderen Funktionen
Optimale Arbeitsvertragsgestaltung mit Prokura
Besonderheiten beim Betriebsübergang nach § 613a
Haftungsfragen bei Prokura: Risiken erkennen und minimieren
Die Haftung im Innen- und Außenverhältnis
Gekonnt gegen Haftungsrisiken absichern
Besprechung individueller Fragen aus Ihrer Unternehmenspraxis
Christoph J. Hauptvogel absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in München und ist seit mehr als 25 Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt als Partner der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen die Arbeitgeberseite im nationalen und internationalen Arbeitsrecht und ist dabei sowohl außergerichtlich als auch als Prozessvertreter vor allen Gerichten und in allen Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Außerdem ist Herr Hauptvogel Vizepräsident des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte VdAA e. V. sowie Landesregionalleiter Bayern der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In seinen zahlreichen Seminaren begeistert er bundesweit als Referent die Teilnehmenden mit praxisnahen, interessanten und anschaulichen Inhalten und unzähligen Beispielen aus seiner langjährigen Berufserfahrung.
Michael Wirges ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der in Köln ansässigen Kanzlei WIECHA & WIRGES. Er führt Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Als langjähriger Referent bilden Schulungen und Vorträge einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
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