Wiedereingliederung im Unternehmen rechtssicher und wirksam gestalten
Krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden sind im Arbeitsleben leider keine Seltenheit. Dauern die Ausfallzeiten länger an, belasten sie Teams und Arbeitsabläufe und stellen Führungskräfte und Personalabteilungen vor große Herausforderungen. Sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, stehen Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB IX in der Pflicht, ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit geeigneten präventiven Maßnahmen vorzubeugen und so die Arbeitskraft wertvoller Mitarbeitenden zu erhalten. Ein gut aufgestelltes BEM-Verfahren ist somit eine echte Chance für beide Seiten. Doch was gibt es zu beachten, damit das BEM die rechtlichen Vorgaben erfüllt? Worin liegt die Bedeutung des BEM – auch im Hinblick auf mögliche krankheitsbedingte Kündigungen – und welche Voraussetzungen bestehen für den Ablauf und die Dokumentation des BEM? Welche Rechte und Pflichten haben die Verfahrensbeteiligten? Im Seminar erhalten die Teilnehmenden Antworten auf all diese Fragen und erfahren, wie sie im Unternehmen BEM-Prozesse rechtssicher verankern und die Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender erfolgreich gestalten.
Die Teilnehmenden
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Besonderheiten des virtuellen Seminars:
Online-Lernportal Die Teilnehmenden erhalten Zugang zum Online-Lernportal der AKADEMIE HERKERT. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Rechtsanwältin und Referentin, Expertin für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Berufsbildungsrecht. Sie ist seit 1982 als Rechtsanwältin tätig und berät und vertritt Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich sowie außergerichtlich. Seit 1991 ist sie als Referentin, Dozentin und Seminarleiterin tätig. Als ausgewiesene und anerkannte Expertin ist sie eine gefragte Seminarleiterin und Trainerin von Führungskräften und Personalverantwortlichen, die sie in Grundsatzfragen des Arbeitsrechts schult. Sie arbeitet als Herausgeberin, Autorin sowie Kommentatorin arbeitsrechtlicher Literatur für verschiedene Verlage und ist Beraterin einer Schlichtungsstelle. Sie ist u.a. Referentin des Lehrgangs „Fachreferent/in Arbeitsrecht“ und Herausgeberin des Praxishandbuchs „Das neue Berufsbildungsrecht“.
Christoph J. Hauptvogel absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in München und ist seit mehr als 25 Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt als Partner der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen die Arbeitgeberseite im nationalen und internationalen Arbeitsrecht und ist dabei sowohl außergerichtlich als auch als Prozessvertreter vor allen Gerichten und in allen Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Außerdem ist Herr Hauptvogel Vizepräsident des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte VdAA e. V. sowie Landesregionalleiter Bayern der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In seinen zahlreichen Seminaren begeistert er bundesweit als Referent die Teilnehmenden mit praxisnahen, interessanten und anschaulichen Inhalten und unzähligen Beispielen aus seiner langjährigen Berufserfahrung.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.