
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Inhouse-Seminar, Dauer 1 Tag
§ 167 Abs. 2 SGB IX: Risiken erkennen und beheben
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber für den Fall, dass ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist, verpflichtet, tätig zu werden und folgende Möglichkeiten abzuklären:
- Wie kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden?
- Mit welchen Leistungen und Hilfen kann einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
- Wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden?
Ziele & Nutzen
Die Teilnehmer- wissen, was zu tun ist, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist. Sie erfahren, mit welchen Aufgaben sie in diesem Fall konfrontiert werden und welche Rechte und Pflichten für sie dabei bestehen.
- eignen sich das rechtliche Know-how an, um das BEM in der Praxis fehlerfrei umzusetzen und durch arbeitsrechtliche Kenntnis erfolgreich zu sichern.
- erhalten einen Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen und Urteile und die damit verbundenen konkreten Auswirkungen auf die Betriebspraxis und wissen diese Änderungen zu nutzen.
Methodik
Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als live-online-Training gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Kollegen.
Besonderheiten des virtuellen Seminars:- Gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung dank innovativer Technik (Zoom, Adobe Connect, etc.)
- Mittels Video- und Audioübertragung stellen die Teilnehmer, wie in einer echten Seminaratmosphäre, ihre individuellen Fragen und tauschen sich interaktiv untereinander und mit dem Referenten aus.
- Es entstehen keine Reise- und Übernachtungskosten.
Die Teilnehmer erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.Inhalte
Einführung- Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Gesetzliche Voraussetzungen für ein BEM-Verfahren nach § 167 SGB IX
- Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM?
- Errechnung des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit
- Zustimmungserfordernis
- BEM und Personalakte
- Beteiligte am BEM
- Übersicht: Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
- BEM als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Ablehnung des BEM-Verfahrens durch den Arbeitnehmer
- Mindestvoraussetzungen
- Einleitung des BEM durch den Arbeitgeber
- Informationsgespräch und Einwilligung des Arbeitnehmers
- Inhalte des BEM-Gesprächs
- Abschluss des BEM
- Empfehlungen für die Dokumentation
- Tipps für eine erfolgreiche Gesprächsführung
- Mögliche Inhalte von Eingliederungsplänen
- Stufenweise Eingliederung nach dem Hamburger Modell
- Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten
o Inklusionsvereinbarung nach § 166 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX als Rechtsgrundlage
o Datenschutz und Schweigepflicht
o Aufgaben der Personalabteilung im BEM-Prozess
o Hinzuziehung des Werks- / Betriebsarztes
o Einbeziehung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
o Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers - Mitbestimmung des Betriebsrats im Überblick
- Förderungsmöglichkeiten durch Prämien und Boni
- Präventionsverfahren bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung
o Pflichten des Arbeitgebers
o Das Präventionsgespräch
o Beratungen mit den Kollektivvertretungen
o Folgen bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines Präventionsverfahrens - Krankenrückkehrgespräche
Teilnehmerkreis
Personalleiter, Personalbeauftragte, Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung, Fach- und Führungskräfte mit Vorgesetztenfunktion, Geschäftsführer, Betriebsräte, SchwerbehindertenvertretungenTechnische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung sind folgende Systemvoraussetzungen notwendig:- Windows-PC (ab 7, 8.1, 10), Apple (ab OS X 10.12) oder Linux
- Internet-Zugang mit mind. 600 kBit/s Bandbreite (z. B. DSL – mindestens DSL 2000, empfohlen DSL 6000 Anschluss)
- Internetbrowser: Google Chrome (v70.0 und höher), Mozilla Firefox (v65.0 und höher), Edge ( v42.0 und höher) und Apple Safari (v12.0 oder höher) - Wir empfehlen die Verwendung des Internetbrowsers Google Chrome
- Soundkarte mit Lautsprecher (bzw. Headset) und idealerweise Webcam
- Die Zugangsdaten werden Ihnen rechtzeitig im Vorfeld mitgeteilt.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Referenten und Experten

Dr.
Carmen Hergenröder
Carmen Hergenröder
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