Kompakt-Ausbildung Gefahrstoffbeauftragter in nur 2 Tagen
Der falsche Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet die Sicherheit von Mitarbeitern, deren Gesundheit und nicht zuletzt die Umwelt. Unternehmer sind laut GefStoffV § 6 und § 7 verpflichtet, Risiken im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wer dieser Pflicht nicht durch eine fachkundige Person nachkommt oder sich fachkundig beraten lässt, gefährdet sein Unternehmen: Bei Verstoß gegen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen nach § 27 des Chemikaliengesetzes empfindliche Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen. Rechtssicherheit liefert eine Ausbildung, die den Teilnehmern in nur zwei Tagen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung vermittelt und sie zu fachkundigen Personen qualifiziert.
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Die Ausbildung besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Seminartagen, an denen die Teilnehmer umfassend in alle relevanten Themenbereiche eingeführt werden. Zu jedem Thema erhalten die Teilnehmer ein umfassendes Vertiefungsskript, Prüflisten, Muster, Checklisten, Formblätter, Arbeitshilfen, Leitfäden und Multiple-Choice Abschlusstest.
Besonderheiten der virtuellen Veranstaltung:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmer erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Fachkunde zu Gefahrstoffen
Rechtliche Grundlagen Die aktuellen Anforderungen - so setzen Sie sie in der Praxis sicher um! Rechtliche Grundlagen - europäisch und national
Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
Aufgaben und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten Fachkundige Unterstützung der Geschäftsleitung:
Die GefStoffV in der praktischen Anwendung Gefahren im Umgang mit Gefahrenstoffen erkennen und aktiv im Management mitwirken
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkräfte, Brandschutz- und Umweltbeauftragte, (angehende) Gefahrstoffbeauftragte, Verantwortliche, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind sowie Mitarbeiter in Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Am zweiten Tag der Ausbildung wird ein Online-Abschlusstest im Multiple-Choice-Verfahren freigeschaltet. Dieser Test ist innerhalb von 14 Tagen abzulegen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat “Gefahrstoffbeauftragte/r“. Dieses dient als Nachweis der für Gefahrstoffbeauftragte gesetzlich geforderten Fachkenntnisse (GefStoffV § 6 und § 7).
Gesetzliche Grundlage – Die Gefahrstoffverordnung
Unternehmer sind nach § 6 und § 7 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet Risiken und Gefährdungen im Unternehmen zu erfassen und zu beurteilen. Im Arbeitsschutz ist der richtige Umgang mit Gefahrstoffen ein wichtiger Baustein für die Sicherheit der Mitarbeiter. Hierfür kann der Unternehmer eine fachkundige Person zum Gefahrstoffbeauftragen benennen. Die Fachkunde kann durch eine Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten nachgewiesen werden.
Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten
Gefahrstoffbeauftragte legen im Unternehmen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen fest. Sie erstellen Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen und führen regelmäßig Unterweisungen der Mitarbeiter durch. Sie sind zudem verantwortlich für die richtige Lagerung und den sicheren innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen.
Fachkunde nachweisen
Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kennen, um entsprechende Schutzmaßnahmen im Unternehmen umsetzen zu können. Die Gefahrstoffverordnung wurde zum 01.06.2015 novelliert, um sie an die CLP-Vorgaben mit den neuen Kennzeichnungen und Einstufungen anzupassen. Zudem wurden Neuerungen zum Explosionsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Die 2-tägige Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten der AKADEMIE HERKERT vermittelt alle fachlichen Grundlagen sowie die aktuellen Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung und qualifiziert damit zur fachkundigen Person.
Studium der Chemie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Promotion am Lehrstuhl für Anorganische Chemie (1999). Nach der Promotion Zusatzausbildung im Bereich Marketing, Vertrieb und Projektmanagement. Daran anschließend von 2001 bis 2006 Stellvertretender Vertriebsleiter bei der Carl Roth GmbH + Co. KG, einem europaweit tätigen Chemiegroßhändler und Chemikalienhersteller. 2006 Übernahme, Leitung und Ausbau der Abteilung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz im selben Unternehmen. Ab 2010 zusätzlich auch Gefahrgutbeauftragter, Abfallbeauftragter und Sicherheitsbeauftragter. Seit mehreren Jahren Mitglied im Arbeitskreis „Chemikalienpolitik“ und Vorsitzender des Arbeitskreises „Gefahrstoffe“ des Verbandes Chemiehandel sowie Mitglied des Arbeitskreises „Umwelt/Energie“ der IHK Karlsruhe. Mitautor der Praxishandbücher „Die Gefahrstoffverordnung“ und „Die neuen Laborrichtlinien“ der FORUM VERLAG HERKERT GmbH.
Ist Inhaberin des Ingenieurbüros Sicherheit non stop und berät in den Bereichen Gefahrstoffmanagement, Arbeitssicherheit und Abfallmanagement. Darüber hinaus ist sie als Gefahrgut- und Abfallbeauftragte tätig. Die Referentin verfügt über viele Jahre in der Praxis erworbene Erfahrungen in den Bereichen Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Arbeitssicherheit und führte bereits zahlreiche erfolgreiche Unterweisungen und Schulungen im Inhouse-Bereich durch.