Kurs: ​​Bauturbo in der Praxis
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​​Bauturbo in der Praxis

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 4 Stunden ​

​​§ 246e BauGB verstehen und anwenden​

​​Mit dem neuen § 246e BauGB - auch bekannt als „Bauturbo“ - eröffnet der Gesetzgeber befristet bis 2030 neue Wege für beschleunigten Wohnungsbau. Die Anwendung des § 246e kann Genehmigungsverfahren um Monate verkürzen – ein entscheidender Vorteil in Zeiten des angespannten Wohnungsmarkts und steigender Baukosten. 

​Dieses kompakte Seminar zeigt Ihnen, wie Sie diese Sonderregelung rechtssicher anwenden und Ihre Projekte deutlich schneller realisieren können​.


 
  • Ziele & Nutzen

    • Zeitgewinn: Erfahren Sie, wie Sie Genehmigungsverfahren um Monate verkürzen können 
    • Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Fallstricke bei der Anwendung der Experimentierklausel 
    • Praxisbezug: Lernen Sie aus konkreten Beispielen, wie andere Kommunen und Projektentwickler den § 246e erfolgreich nutzen 
    • Vernetzung: Tauschen Sie sich mit Fachkollegen/innen aus Stadtplanung, Architektur und Wohnungswirtschaft aus 
    • Zukunftsfähigkeit: Positionieren Sie sich als Vorreiter für beschleunigten Wohnungsbau bis 2030 

  • Inhalte

    Bedeutung für die Bauwirtschaft 

    Kernregelung: § 246e BauGB 

    Ziel der Novelle 

    Rechtlicher Rahmen 
    • Abweichung von Bebauungsplänen 
    • Genehmigung und Fristen 
    • Nutzung für Neubau, Umbau und Umnutzung 

    Weitere Elemente des Bauturbo-Gesetzes: 
    • § 246e BauGB 
    • § 31 Abs. 3 BauGB 
    • § 34 Abs. 3b BauGB 
    • § 250 BauGB 
    • § 201a BauGB 

    Vorteile durch den Bau-Turbo 

    Kritik und Risiken 
    • Rechtsunsicherheit  
    • Umweltschutz  
    • Abhängigkeit von kommunaler Zustimmung 

    Bedeutung für Kommunen  

    Anwendungsbeispiele: Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern 

    Herausforderungen 
    • Freiwillige Anwendung 
    • Gewährleistung des Umweltschutzes 
    • Rechtsklarheit bei Abweichungen vom Bauplanungsrecht  

    Ausblick 
     

  • Zielgruppe

    Kommunen, Stadtplaner/innen, Projektentwickler/innen, Wohnungswirtschaft, Bauleiter, Projektleiter, Vertragsmanager, Fach- und Führungskräfte aus Bauunternehmen und Bauverwaltungen, Planer (Architektinnen, Ingenieure), juristische Fachkräfte und Berater im Bau- und Verwaltungsrecht, Bauträger und Immobilienentwickler, Mitarbeitende aus Nachtragsmanagement, Controlling und Vergabestellen 
     


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Falk Kalkbrenner
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