Unternehmer sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem gilt es diese aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren. Andernfalls drohen im Schadensfall sofort Bußgelder. Und das alles ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden. Die Teilnehmer erfahren in unserem Praxisseminar, wie sie strukturiert eine belastbare, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen und den Aufwand zukünftig in Grenzen halten.
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Herr Norbey hat sich neben seinem Grundstudium (Maschinenbau/Elektrotechnik) noch zusätzlich an mehreren Hochschulen/Universitäten zum Fachingenieur für Instandhaltung und zum Fachingenieur für Arbeitsschutz qualifiziert. Herr Norbey war in leitenden Funktionen in der freien Wirtschaft tätig, z. B. im Bereich „Instandhaltung“ bzw. Arbeitsschutz“. Er verfügt über einen umfangreichen Erfahrungsschatz auf Grund seiner vorangegangenen Tätigkeiten als Prüfstellenleiter und Technischer Aufsichtsbeamter bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM) sowie seiner früheren Mitgliedschaften in zahlreichen internen und externen Fachgremien, Komitees usw. Er ist bekannt für seine umfangreiche und qualitativ hochwertige Referenten- und Autorentätigkeit.