Neuigkeiten & Fachwissen
01.09.2015

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Jetzt bringt die neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01. Juni 2015 gravierende Änderungen für die Gefährdungsbeurteilung mit sich. Davon betroffen sind insbesondere

  • der erweiterte Geltungsbereich, der jetzt u. a. auch für überwachungsbedürftige Anlagen gilt.
  • das Schutzmaßnahmenkonzept, welches bspw. auch Nachrüstmaßnahmen umfasst.
  • die Beurteilung zum Explosionsschutz, die zukünftig allein nach der GefStoffV erfolgt.

Damit Verantwortliche Gefährdungsbeurteilungen problemlos nach den neuen Vorgaben erstellen und anpassen können, gibt es speziell dafür bei der AKADEMIE HERKERT das Seminar „Gefährdungsbeurteilung 2015 – In 7 Schritten rechtssicher erstellen, dokumentieren und umsetzen“.

Im praktischen Fachseminar werden die neuesten Pflichten leicht verständlich vermittelt und aufgezeigt, wie Betriebe alle Anforderungen rechtssicher und optimal erfüllen. Mit Hilfe von Schritt-für-Schritt-Anleitungen und wertvollen Praxistipps zur Vermeidung haftungsrelevanter Fehler fällt die praktische Umsetzung – von der Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bis hin zum Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung – in Zukunft leicht.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Interessenten unter

www.akademie-herkert.de/gfb2015

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