Die digitale Personalakte verspricht weniger Papier, schnellere Abläufe und mehr Transparenz in der Personalverwaltung. Gleichzeitig wirft ihre Einführung zahlreiche rechtliche, organisatorische und technische Fragen auf: Welche Dokumente dürfen digital gespeichert werden und wer darf auf welche Inhalte zugreifen? Wie gelingt die erfolgreiche Migration bestehender Akten? Und welche Rolle spielt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in HR-Prozessen – insbesondere mit Blick auf mögliche Hochrisiko-KI-Systeme? Ohne klare Strukturen und Prozesse entstehen schnell Unsicherheiten, Mehraufwand und Compliance-Risiken. Dieses Online-Live-Seminar unterstützt Unternehmen dabei, die digitale Personalakte strukturiert, rechtssicher und effizient einzuführen und Haftungsrisiken, Bußgelder sowie Schadensersatzansprüche von Mitarbeitenden zu vermeiden.
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Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie des IT- und Datenschutzrechts arbeiten sein Team und Herr Dr. Karnapp seit Jahren eng mit ihren Mandanten nach dieser Prämisse zusammen. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security stehen dabei für ihn auch ganz persönlich im Fokus. Mit der rasanten Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) erweitert sich dieses Tätigkeitsfeld um neue, komplexe Fragestellungen. Als externer Datenschutzbeauftragter und Ombudsmann berät er Unternehmen jeder Größe – vom kleineren Mittelständler bis hin zum börsennotierten Konzern – bei der rechtskonformen Gestaltung digitaler Prozesse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der rechtlichen Begleitung von KI-Systemen: von der datenschutzkonformen Entwicklung und Nutzung über regulatorische Anforderungen wie die KI-Verordnung der EU bis hin zu Fragen der Haftung und des Schutzes geistigen Eigentums. Durch seine Expertise an der Schnittstelle von Recht und Technologie unterstützt er Unternehmen dabei, innovative KI-Lösungen sicher und regelkonform zu gestalten – und so den Mehrwert der Technologie bestmöglich auszuschöpfen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen, Behörden, Kommunen und Konzerne bei der rechtssicheren Umsetzung digitaler Innovationen. Mein Fokus liegt auf den rechtlichen Herausforderungen neuer Technologien – insbesondere im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI), datengetriebenen Geschäftsmodellen und automatisierten Prozessen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung komplexer IT-Projekte, im Datenschutz und beim Schutz geistigen Eigentums –von der Markenstrategie bis zum Urheberrecht. Dabei verbinde ich juristische Präzision mit technischem Verständnis und wirtschaftlichem Pragmatismus. Ob Mittelstand oder börsennotierter Konzern: Ich stehe für praxisnahe, lösungsorientierte Beratung an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Innovation.
Als Rechtsanwältin ist Frau Werner seit 2022 im IT- und Datenschutzrecht tätig. Für Sie ist die Basis einer zielführenden und maßgeschneiderten Beratung ein umfassendes Verständnis: des Anliegens des Mandanten, des Geschäftsfeldes des Mandanten und umgekehrt eine verständliche Vermittlung des juristischen Fachwissens. Nur so können Rechtssicherheit und Praktikabilität der entwickelten Lösung gewährleistet werden.
Miriam Gebauer
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