Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aus Dienststellensicht
Der Personalrat hat weitreichende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei zahlreichen personellen und strukturellen Angelegenheiten der Dienststelle. Wenn Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt werden, sind die beschlossenen Maßnahmen meist unwirksam und Konfliktsituationen entstehen. Umfangreiche verfahrensrechtliche Kenntnisse sind für eine effektive und zielführende Zusammenarbeit mit der Personalvertretung daher unabdinglich. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie diese komplexen Anforderungen des Personalvertretungsgesetzes erfolgreich in der Praxis umsetzen.
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I. Der Personalrat – Grundlegendes
II. Besonderheiten des Personalvertretungsrechts der Länder und des Bundes
III. Aufbau und Organisation der Personalvertretung
IV. Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
V. Gegenstand und Formen der Beteiligung
VI. Konfliktlösung
VII. Praktische Hinweise
VIII. Fazit und Ausblick
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Anwender des Personalvertretungsgesetzes. Auf länderspezifische Besonderheiten wird im Laufe des Seminars eingegangen.
Herr Marius Bodenstedt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Assoziierter Partner der Kanzlei GvW Graf von Westphalen und an deren Hamburger Standort tätig. Herr Bodenstedt begleitet Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus hat er sich auf das Beschäftigtendatenschutzrecht und die arbeitsrechtliche Beratung von öffentlichen Arbeitgebern, insbesondere auch im Personalvertretungs- und überlassungsrecht, spezialisiert. Herr Bodenstedt referiert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und wurde in den Jahren 2021, 2022 und 2023 in „Deutschland Beste Anwältinnen und Anwälte“ des Verlages Best Lawyers in der Kategorie Arbeitsrecht gelistet. Er gehört der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie dem Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) an.