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Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aus Dienststellensicht
Der Personalrat hat weitreichende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei zahlreichen personellen und strukturellen Angelegenheiten der Dienststelle. Wenn Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt werden, sind die beschlossenen Maßnahmen meist unwirksam und Konfliktsituationen entstehen. Umfangreiche verfahrensrechtliche Kenntnisse sind für eine effektive und zielführende Zusammenarbeit mit der Personalvertretung daher unabdinglich. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie diese komplexen Anforderungen des Personalvertretungsgesetzes erfolgreich in der Praxis umsetzen.
Zur Terminübersicht >
I. Der Personalrat – Grundlegendes
II. Besonderheiten des Personalvertretungsrechts der Länder und des Bundes
III. Aufbau und Organisation der Personalvertretung
IV. Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
V. Gegenstand und Formen der Beteiligung
VI. Konfliktlösung
VII. Praktische Hinweise
VIII. Fazit und Ausblick
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Anwender des Personalvertretungsgesetzes. Auf länderspezifische Besonderheiten wird im Laufe des Seminars eingegangen.
Dr. Philipp Wiesenecker und sein Team beraten Unternehmen und Dienststellen im Betriebs- und Personalvertretungsrecht. Dr. Wiesenecker ist seit vielen Jahren Referent bei der Deutschen Anwaltakademie im Bereich Mitbestimmung und Konfliktlösung vor Gericht und Einigungsstelle. Ein fachlicher Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Vertretung in Vergütungsfragen, der HR-Compliance und der Einführung technischer Einrichtungen und insbesondere im Kontext der Digitalisierung und der Einbindung künstlicher Intelligenz in den Beschäftigungskontext.