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Aktuelle Rechtsprechung im Meldewesen umsetzen
Mitarbeitende in Behörden der öffentlichen Verwaltung sind dazu befugt Dokumente und Unterschriften fremder Schriftstücke amtlich zu beglaubigen. Doch wie wendet man die Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben wie beispielsweise das Bundesbeamtengesetz (BBG) oder die Beglaubigungsverordnung (BeglV) rechtssicher an? Und welche Besonderheiten gibt es bei fremdsprachigen Urkunden zu beachten?
Unser erfahrener und kompetenterer Referent gibt Antwort auf diese Fragen und vermitteln alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Dokumente und Unterschriften rechtskräftig zu beglaubigen.
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1. Beglaubigungen von Dokumenten
2. Beglaubigung von Unterschriften
3. Gebührenbefreiung bei Beglaubigungen
4. Führungszeugnisse
Claus Nitzinger ist ehem. Leiter der Zentrale des Bürgerbüros München und arbeitet als Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule im Bereich der Fortbildung zu den Themen Melde-, Pass-, Ausweiswesen, Verwaltungsrecht. Er ist außerdem Leiter des Sachgebietes Auskunftssperren, Auskünfte, Datenübermittlungen Schöffenwahl und Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter. Er ist Multiplikator zur Einführung des neuen Personalausweises und des Bundesmeldegesetzes und wirkt bei der Aktualisierung der Passverwaltungsvorschrift mit.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.