Aktuelle Neuerungen des Meldewesens in der Praxis
Die wesentliche Rechtsgrundlage des Meldewesens leitet sich aus dem Bundesmeldegesetz (BMG) ab. Durch die zahlreichen Änderungen des Gesetzes kommt es gerade bei Themen die im 5. Abschnitt des BMG geregelt sind, wie der Auskunftssperre, dem bedingten Sperrvermerk und Übermittlungssperren immer wieder zu Problemen.
Um Eintragungen und Auskunftserteilungen in der Praxis richtig durchzuführen, ist es wichtig die aktuell geltenden Richtlinien zu kennen. Unser Experte informiert praxisbezogen über alle Auswirkungen und Neuerungen die zwischen dem 07.04.2021 und Mai 2023 in Kraft treten und wie Mitarbeiter im Meldewesen damit umgehen müssen.
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1. Auskunftssperren
2. Bedingter Sperrvermerk
3. Übermittlungssperren
leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.