Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aus Dienststellensicht
Der Personalrat hat weitreichende Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei zahlreichen personellen und strukturellen Angelegenheiten der Dienststelle. Wenn Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt werden, sind die beschlossenen Maßnahmen meist unwirksam und Konfliktsituationen entstehen. Umfangreiche verfahrensrechtliche Kenntnisse sind für eine effektive und zielführende Zusammenarbeit mit der Personalvertretung daher unabdinglich. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie diese komplexen Anforderungen des Personalvertretungsgesetzes erfolgreich in der Praxis umsetzen.
I. Der Personalrat – Grundlegendes
II. Besonderheiten des Personalvertretungsrechts der Länder und des Bundes
III. Aufbau und Organisation der Personalvertretung
IV. Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
V. Gegenstand und Formen der Beteiligung
VI. Konfliktlösung
VII. Praktische Hinweise
VIII. Fazit und Ausblick
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Anwender des Personalvertretungsgesetzes. Auf länderspezifische Besonderheiten wird im Laufe des Seminars eingegangen.
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Miriam Gebauer
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