Gefährdungsbeurteilung Brandschutz

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 4 Stunden

Leitfaden und Praxistipps gegen Brandrisiken aller Art

Stets veränderliche Arbeitsbedingungen und immer neue Brandrisiken (wie u. a. durch Lithium-Akkus) sind typische Hausforderungen für Brandschutz-Verantwortliche. Diesen kann nur gerecht werden, wer die Brandgefahren gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig ermittelt, bewertet und fortlaufend im Blick behält.

  • Ziele & Nutzen

    • Rechtlicher Überblick mit Fokus „Brandschutz“: Die Teilnehmenden kennen alle wichtigen Regelwerke, die für die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz erforderlich sind (u. a. § 5 ArbSchG, ASR V3, ASR A2.2, TRGS 800, DGUV Information 205-003)
    • Praxiskompetenz: Die Teilnehmenden erstellen eine Gefährdungsbeurteilung am praktischen Beispiel eines allgemein relevanten Risikos (z. B. Lithium-Akkus) 
    • Rechtswirksamer Nachweis: Die Teilnehmenden sind in der Lage, Brandrisiken durch eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig zu ermitteln, zu gewichten und daraus Maßnahmen abzuleiten: Dadurch wird die Wirksamkeit ihrer Brandschutzorganisation rechtskonform belegt.

  • Inhalte

    Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Diese rechtlichen Regelungen müssen Brandschutzverantwortliche kennen

    • Welche “must haves” abgeleitet werden können aus § 5 ArbSchG, ASR A2.2, TRGS 800, DGUV Information 205-003 u. a.

    Neue Risiken – ein Überblick

    • Gefährdungen durch aktuelle Entwicklungen und Trends
    • Gefährdungen durch neue Gefahrstoffe, Materialien und Verfahren

    Handlungstipps für typische Risiken

    • Wo in Unternehmen regelmäßig “blinde Flecken” im Brandschutz lauern und wie diese minimiert werden

    Gefährdungsbeurteilung konkret

    • Schritt-für-Schritt zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Beispiel “Lithium” (in unterschiedlichen Unternehmensbereichen)

  • Zielgruppe

    Verantwortliche Personen im Brandschutz (Brandschutzbeauftragte und -manager/-innen, Brandschutzhelfer/-innen) 
    Leitung Brandschutz/Werkfeuerwehr
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte 
    Facility Manager/-innen
    Behördenvertreter/-innen (z.B. Brandschutzdienststellen)

Inklusive Nachweis über Unterrichtseinheiten:
Brandschutzbeauftragte sind gemäß DGUV-Information 205-003 verpflichtet, Fortbildungen mit insgesamt 16 Unterrichtsstunden innerhalb von drei Jahren zu besuchen. Die Teilnehmenden erhalten nach dem Seminar einen Nachweis über vier absolvierte Unterrichtseinheiten.
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Seit
1988
2 Geprüfte Bewertungen

Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:

Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.

Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.

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" Super tolle Fortbildung, viel gelernt, gerne wieder"
D. Haller, Fleischwerke E. Zimmermann GmbH & Co.KG
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+49 (0)8233 381-229

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