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Um ihre Angestellten langfristig gesund und motiviert zu halten, sollten Unternehmen in die sog. Betrieblichen Gesundheitsförderung investieren. Darunter fallen ganz unterschiedliche Angebote, die allesamt der Gesundheitsförderung und Prävention am Arbeitsplatz dienen. Hier winken Steuererleichterungen und zusätzliche Unterstützungsangebote der Krankenkassen für Unternehmen. Doch was zählt zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und wann ist sie steuerfrei?
Inhaltsverzeichnis
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und umfasst Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Genauer geht es darum, Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen und mögliche Belastungen der Beschäftigten abzubauen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers, zu dem er (im Gegensatz zum BGM) nicht verpflichtet ist. Allerdings ist sie meist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz.
Zu den zentralen Aufgaben der Betrieblichen Gesundheitsförderung gehören:
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, stellt die Betriebliche Gesundheitsförderung eine Strategie innerhalb der Unternehmensstruktur dar, genau wie das zugrunde liegende BGM.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung setzt sich dabei aus folgenden Schritten zusammen:
Aber worin unterscheidet sich die Betriebliche Gesundheitsförderung und das Betrieblichen Gesundheitsmanagement?
Beide Modelle dienen der Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten. Allerdings ist die Betriebliche Gesundheitsförderung nur einer von insgesamt drei Bestandteilen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
So besteht das BGM aus drei Säulen:
Betriebliche Gesundheitsförderung sollte Bestandteil jedes BGM sein und idealerweise eng mit dem BEM und dem Arbeitsschutz verknüpft werden. So kann z. B. die Gefährdungsbeurteilung aus dem Arbeitsschutz dabei helfen, bedarfsgerechtere Angebote zur Betrieblichen Gesundheitsförderung zu entwickeln oder über das BEM den Wiedereinstieg erleichtern. Dabei muss das BGM als Ganzes in sämtliche betriebliche Prozesse eingebunden werden, etwa im Unternehmensleitbild, der Führungskultur und den regulären Strukturen und Prozessen.
Veranstaltungsempfehlungen Wie sich BGM und BGF erfolgreich im Unternehmen implementieren lassen, zeigt der Online-Live-Lehrgang „Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement“. Der Lehrgang ist DEKRA-zertifiziert und qualifiziert die Teilnehmenden an drei Tagen zur kompetenten Ansprechperson in Sachen Betriebliche Gesundheitsfördung und Gesundheitsmanagement. Nähere Informationen zum BEM bietet das Online-Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“. So sorgen Arbeitgeber für ein rundum gelungenes Gesundheitsmanagement. Jetzt anmelden!
Veranstaltungsempfehlungen
Wie sich BGM und BGF erfolgreich im Unternehmen implementieren lassen, zeigt der Online-Live-Lehrgang „Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement“. Der Lehrgang ist DEKRA-zertifiziert und qualifiziert die Teilnehmenden an drei Tagen zur kompetenten Ansprechperson in Sachen Betriebliche Gesundheitsfördung und Gesundheitsmanagement.
Nähere Informationen zum BEM bietet das Online-Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“. So sorgen Arbeitgeber für ein rundum gelungenes Gesundheitsmanagement. Jetzt anmelden!
Mit Betrieblicher Gesundheitsförderung tragen Unternehmen dazu bei, dass ihre Angestellten gesund und leistungsfähig bleiben. Das wirkt sich positiv auf alle Unternehmensbereiche und -prozesse aus.
In der Praxis bietet die Betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere folgende Vorteile:
Hinzu kommt, dass Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei sein können.
Ja, Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung sind – zumindest bis zu einer gewissen Höhe – von der Einkommensteuer befreit. So dürfen Unternehmen nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro pro Teammitglied und pro Jahr für zertifizierte Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung der betrieblichen Gesundheit steuerfrei absetzen. Sie müssen also nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Allerdings müssen die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und § 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGBV) entsprechen, um steuerfrei zu sein. Konkret umfasst dies folgende Bestandteile der Betrieblichen Gesundheitsförderung:
Erfüllen die Angebote die gesetzlichen Anforderungen, bieten die meisten Krankenkassen zusätzliche (finanzielle) Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Ist ausreichend geschultes Personal vorhanden, kann der Betrieb die Betriebliche Gesundheitsförderung selbst durchführen. Andernfalls beauftragen die Krankenkassen bestimmte Dienstleister oder andere Anbieter, die entsprechende Maßnahmen umsetzen. Darüber hinaus können Unternehmen externe Beraterinnen und Berater engagieren, die bei der Planung und Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen.
Inzwischen gibt es zahlreiche Angebotsformen der Betrieblichen Gesundheitsförderung – von Kursen und Workshops bis zu individuellen Beratungsangeboten. Sie alle dienen einer der folgenden Präventionsarten:
Inhaltlich fokussieren sich diese Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung meist auf einen der folgenden Bereiche:
Welche Themen für das eigene Unternehmen infrage kommen, sollten Arbeitgeber gemeinsam mit ihren Beschäftigten herausfinden. Hier können z. B. Befragungen helfen, in denen die Beschäftigten ihre aktuellen Herausforderungen und Wünsche zur Betrieblichen Gesundheitsförderung äußern können.
Um die notwendigen Strukturen für die Gesundheitsförderung zu schaffen, bedarf es spezieller Kenntnisse und Kompetenzen. Das können sich Arbeitsschutzverantwortliche und Führungskräfte u. a. durch entsprechende Weiterbildungen aneignen.
Wiedereingliederung im Unternehmen rechtssicher und wirksam gestalten
Grundlagen, Maßnahmen und praktische Umsetzung
Augsburg, 07.06.2024Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT
Quellen: Gratis-Download „Betriebliches Gesundheitsmanagement“, Handbuch „Die neue Arbeitsstättenverordnung“, IHK Pfalz