Guten Tag,
derzeit setzen wir ein neues Weiterbildung- und Serviceportal für Sie auf, weswegen wir aktuell zwei Systeme haben. Die zu Ihrer Weiterbildung gehörende Lernumgebung wurde Ihnen via E-Mail mit dem Betreff „Ihr Aktivierungscode für die Weiterbildung …“ mitgeteilt. Bitte wählen Sie Ihre Online-Lernumgebung entsprechend aus:
Sollten Sie Probleme beim Login haben, können Sie sich gerne an unsere technische Hotline wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Bleiben Sie Up-to-Date 2024: Gesetzliche Verpflichtungen rechtssicher umsetzen & Umsatzsteuerrisiken nachhaltig minimieren
Die EU-Kommission veröffentlichte am 8. Dezember 2022 ihren Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) sowie die EU-Durchführungsverordnungen im Rahmen der „VAT in the Digital Age" („ViDA") Initiative. Die Neuerungen umfassen insbesondere digitale Berichtspflichten und die verpflichtende Ausstellung von sog. E-Invoices. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen über alle Branchen und Business Modelle hinweg. Das erfordert eine langfristige Planung, insbesondere im Hinblick auf die ERP-Systeme und Lieferketten. Dabei werden in den kommenden Jahren gesetzlich verpflichtend EU-Verordnungen eingeführt, wie sog. One-Stop-Shop-Verfahren (OSS, IOSS). Die Neuregelungen sollen zwischen dem 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026 und dem 01.01.2028 in Kraft treten. Es geht insbesondere um umfangreiche gesetzliche Änderungen bzw. EU-Verordnungen, die alle Unternehmen innerhalb der EU betreffen und durch die sich Betriebe bei Nichtbeachtung steuerrechtlich strafbar machen. Das Online-Seminar soll den Teilnehmenden aufzeigen, welche gesetzlichen Verpflichtungen durch die angepasste MwStSystRL und die VAT in the Digital Age für sie und ihr Unternehmen bestehen. Außerdem lernen sie, wie sie die neuen Vorgaben rechtssicher umsetzen und Umsatzsteuerrisiken nachhaltig minimieren.
Zur Terminübersicht >
1. Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG)
2. Die wichtigsten Durchführungsverordnungen im Rahmen der „VAT in the Digital Age" („ViDA") Initiative
3. Verpflichtung zur Fakturierung von E-Invoices
4. Individuelle Fragen und Austausch
Rechtsanwalt Michael Connemann ist bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in München tätig. Er ist auf die Beratung nationaler sowie internationaler Unternehmen in allen Fragen des europäischen und internationalen Umsatzsteuerrechts und Zollrechts spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst v. a. streitige Verfahren, die Berichtigungen von Steuererklärungen, Selbstanzeigen und Tax Compliance sowie komplexe umsatzsteuerrechtliche Strukturierungen und die Begleitung von Umsatzsteuerprüfungen. Er veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und gibt Seminare zu umsatzsteuerrechtlichen und zollrechtlichen Themen.