Pflichten nach EU-Maschinenrecht und Betriebssicherheitsverordnung • Wesentliche Veränderung • Aufteilung der Verantwortung
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der „wesentlichen Veränderung“ mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Aber wann ist eine Veränderung „wesentlich“? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
besitzt langjährige Erfahrung als Projektmanager und CE-Beauftragter für Maschinen, beratender Ingenieur und Sachverständiger für Maschinensicherheit und Technische Dokumentation. Er ist bereits seit 2007 als Referent für CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation und MRL tätig und Co-Autor des „Praxisratgebers Maschinensicherheit“ des FORUM Verlags. Außerdem ist er zertifizierter Product Compliance Officer (PCO) nach EN ISO/IEC 17024.
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