Aktuelle Neuerungen im Gefahrstoffrecht und rechtssichere Umsetzung der GefStoffV
Besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen müssen ständig neue gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Im Dezember 2024 wurde die neue GefStoffV veröffentlicht: Sie besagt, dass sich alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, künftig ein „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung anwenden müssen. Diese Regelung ist nun rechtlich bindend in die neue Gefahrstoffverordnung integriert. Das „Ampel-Prinzip“ ordnet alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen einem Risikobereich zu: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung festzulegen. Je höher das Risiko, desto umfangreicher müssen die Maßnahmen sein. Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig ist, was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.
Zur Terminübersicht >
Rechtliche Grundlagen
Konkrete Neuerungen aus der Gefahrstoffverordnung 2024
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Betrieb
Ausblick: Künftige Entwicklungen im Gefahrstoffrecht
Ist Inhaberin des Ingenieurbüros Sicherheit non stop und berät in den Bereichen Gefahrstoffmanagement, Arbeitssicherheit und Abfallmanagement. Darüber hinaus ist sie als Gefahrgut- und Abfallbeauftragte tätig. Die Referentin verfügt über viele Jahre in der Praxis erworbene Erfahrungen in den Bereichen Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Arbeitssicherheit und führte bereits zahlreiche erfolgreiche Unterweisungen und Schulungen im Inhouse-Bereich durch.