Aktuelle Herausforderungen meistern und alle Neuerungen sicher umsetzen
Aktuelle Entwicklungen führen zu verstärktem Handlungsbedarf für Datenschutzbeauftragte. So werfen unter anderem das geplante Hinweisgeberschutzgesetz oder der Einsatz von Cookies auf Webseiten wichtige Fragen auf. Auch bei der Verwendung von Microsoft 365 müssen sich Unternehmen mit grundlegenden Problemstellungen auseinandersetzen. Des Weiteren führt der Datentransfer in Drittländer nach wie vor zu Unsicherheiten. Die erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren in diesem Seminar kompakt in vertraulichem Rahmen über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im Datenschutz und den Standpunkt der Aufsichtsbehörden.
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Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als Online- Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Fachkollegen.
Besonderheiten des Online-Termins im virtuellen Schulungsraum:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmenden erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
01 Bußgelder – ein Überblick
02 Aktuelles
03 Webseiten & Cookies – was ist zu beachten?
04 Präsenz auf Social-Media
05 Einsatz von Microsoft 365
06 Datentransfer in Drittländer
Anna Flor ist Rechtsanwältin bei der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Ihre fachlichen Schwerpunkte sind die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen in Deutschland sowie dem europäischen Ausland zu Fragen des IT-Rechts, E-Commerce und insbesondere die umfassende Betreuung im Datenschutzrecht.
Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf die Bereiche IT, Medien und Datenschutz spezialisierten Kanzlei MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort Chemnitz. Er berät Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT-Recht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.
Jan Morgenstern ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH. Er berät Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT-Recht, Outsourcing und gewerblichen Rechtsschutz sowie zu der Erstellung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security stehen in seinem Fokus.