Wie Sie Bauleistungen gemäß BGB und VOB/B nachtragen
Es ist oftmals schwierig bereits vor Baubeginn die gesamten Kosten eines Vorhabens zu kalkulieren. Durch unbeeinflussbare Umstände wie Fachkräftemangel, Materialknappheit und –substitutionen fallen dann häufig zusätzliche Bauleistungen an, die anfangs nicht vertraglich vereinbart waren. Gerade bei Pauschalpreisverträgen ist es dann sehr schwierig diese Leistungen im Vertrag nachzutragen und entsprechend vergütet zu bekommen.
Welche Arten des Pauschalpreisvertrages es gibt, welche Möglichkeiten zu Nachträgen bestehen und wie man diese fair und den jeweiligen Gesetzen konform verhandelt und festhält, lehrt der Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht Guido Sandmann in dieser Kurzschulung. So kann für jede Vertragspartei eine angemessene Vereinbarung getroffen und teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Zur Terminübersicht >
Guido Sandmann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2000 selbstständig als Rechtsanwalt fast ausschließlich in den Rechtsgebieten rund um die Immobilie tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen unter anderem das Vorbereiten, Verhandeln und Begleiten von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen, alle Belange rund um die VOB/B und VOB/C sowie die Beratung von Bauträgern, Planern und Immobilienverwaltern. Herr Sandmann ist zudem als Autor und Referent für Themen rund um das Bau- und Architektenrecht tätig.