Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Gesundheitsbereich.
Das E-Learning besteht aus einem Medienmix aus Videos, Web-Based-Trainings und Quizelementen und wurde mit Checklisten, Arbeitshilfen und praktischen Alltagstipps angereichert. Selbstkontrollaufgaben und eine flexible Online-Abschlussprüfung runden diese Weiterbildung ab. Die Teilnehmenden erhalten sofort Zugriff auf alle Inhalte für volle Flexibilität – lernen wann, wo und wie schnell gewünscht. (Zugriffsdauer 3 Monate)
Grundausbildung Modul 1 Stellung und Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Modul 2 Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben – Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
Modul 3 Arbeitsschutz in Deutschland – Rechtsstruktur und Regelwerk Modul 4 Die gesetzliche Unfallversicherung
Modul 5 Gefährdungsbeurteilung
Modul 6 Erste Hilfe im Betrieb Modul 7 Verkehrssicherheit Modul 8 Brandschutz Modul 9 Elektrotechnik Modul 10 Gefahrstoffe Modul 11 Schutz bestimmter Körperteile (Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Modul 12 Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen Modul 13 Psychische Belastungen
Aufbaulehrgang für Gesundheitswesen Modul 1 Die Sozial- und Methodenkompetenz eines Sicherheitsbeauftragten im Gesundheitswesen
Modul 2 Spezielle Gefährdung und notwendige Schutzmaßnahmen
Modul 3 Brandschutz und Evakuierung in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeheimen Modul 4 Risiken durch Fremdfirmen Modul 5 Gefahrenquelle Heben und Tragen
Modul 6 Psychologische und zwischenmenschliche Herausforderungen
Modul 7 Arbeitsunfälle und deren Untersuchung
Jeder Mitarbeitende in einem Unternehmen kann als Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden. Voraussetzung: Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben die Mitarbeiter/innen einen guten „Draht" zu ihren Kollegen in der jeweiligen Abteilung, um Hinweise und Anmerkungen zum Arbeitsschutz unkompliziert vermitteln zu können.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.