
Eine wichtige Änderung ist, dass sich die Grenzbeträge für Arbeitsessen und bei Aufmerksamkeiten erhöhen und es auch bei Betriebsveranstaltungen zu Anhebungen kommen wird. Zusätzliche Änderungen erwarten Unternehmen durch das Jahressteuergesetz 2015 bei Betriebsveranstaltungen. Hier werden sich die Freigrenze und die Berechnungsgrundsätze ändern.
Bei der Abrechnung der Reisekosten in den Unternehmen sind ab dem 01.01.2015 damit folgende wesentliche Bereiche betroffen:
- Bekleidungs- und Reiseausrüstungskosten
- Hinweis zu Nachweis-, Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten
- Hinweis zum Großbuchstaben „M“ auf der Lohnsteuerbescheinigung
- Neue Freigrenzen beim Arbeitsessen und bei Aufmerksamkeiten
- Aufteilung gemischter Reisekosten
Die Grunddrucksache 432/14 des Bundesrats zum JStG 2015 steht Ihnen hier im Volltext bereit.