Die elektronische Buchhaltung muss in allen Bereichen die steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Wie die digitalen Prozesse in der Buchhaltung vorteilhaft genutzt werden und was dabei aus steuer- und handelsrechtlicher Sicht beachtet werden muss, erfahren interessierte Unternehmen auf der Fachtagung Elektronische Buchhaltung am 27.10.2016 in Leipzig.
Die Fachtagung der AKADEMIE HERKERT bietet in sechs Vorträgen einen spannenden Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und dient als Plattform zum Erfahrungsaustausch zwischen Buchhaltern, Fachexperten aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung und Beratung und interessierten Unternehmen. Grundlage der elektronischen Buchhaltung ist das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 in dem die Vorgaben zur Umsatzsteuer für den elektronischen Rechnungsaustausch neu gefasst wurden. Damit wurde die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Mit den neuen GoBD von November 2014 wurde festgelegt, welche Vorgaben künftig an die IT-gestützten Prozesse in der Buchhaltung zu stellen sind. Schon seit Längerem gilt auch das Recht der Finanzbehörde elektronisch auf steuerlich relevante Daten zuzugreifen. Was das für die Unternehmenspraxis bedeutet, wird auf der Tagung im kompakten Überblick gezeigt: von den gesetzlichen Bestimmungen aus den GOBDs und BMF-Schreiben über die digitale Archivierung, elektronischer Rechnungsaustausch, Prozessgestaltung in der Buchhaltung bis hin zum Internen Kontrollsystem und den Ablauf der digitalen Betriebsprüfung. Das detaillierte Tagungsprogramm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessenten unter www.akademie-herkert.de/7104