Ab 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Hierfür wurden die Paragraphen 631-651 BGB, die das Werkvertragsrecht im BGB regeln, ergänzt und überarbeitet. Diese angepassten Paragraphen werden nun im Sprachgebrauch als Bauvertragsrecht bezeichnet.
Diese neuen gesetzlichen Regelungen, Vertragsarten etc. werden für alle BGB-Bauverträge anzuwenden sein, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen werden. BGB-Bauverträge, die bis einschließlich 31.12.2017 abgeschlossen werden, sind ausschließlich auf der Grundlage der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen zu bewerten.Neue Vertragsarten ändern die Rahmenbedingungen grundlegendDurch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ wird das Werkvertragsrecht im BGB um spezielle Regelungen hinsichtlich des Bauvertrags, des Bauträgervertrags, des Verbraucherbauvertrags sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages erweitert. Dadurch ändert sich der rechtliche Rahmen für alle Baubeteiligten grundlegend.Diese einschneidenden Neuerungen kommen auf Unternehmen der Baubranche zu:
Auf dem Seminar „Das neue Bauvertragsrecht 2018“ der AKADEMIE HERKERT erklären erfahrene Rechtsanwälte, mit welchen neuen Regelungen, Stolperfallen und Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung sich Betroffene vertraut machen müssen, um die neue Gesetzgebung rechtssicher zu befolgen. Das Seminar wendet sich an Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und privaten Bauauftragnehmern und aus Bauabteilungen in Industrieunternehmen, ebenfalls angesprochen sind Architekten und Ingenieure.